08.03.2024

„DanceWorld“ Stuttgart vom 5. bis 7. April 2024

Mit mehr als 30 Workshops – durchgeführt von hochkarätigen nationalen und internationalen Dozent*innen -  bietet die „DanceWorld“ Stuttgart in Kooperation mit dem DBT in diesem Jahr ein regelrechtes Feuerwerk aus den unterschiedlichsten Tanzstilen der gesamten Tanzkultur für Kinder bis Senioren aller Altersklassen. Die Workshops werden von einem bunten Programm an Shows, Flashmobs und Animationen zum Mitmachen begleitet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die „DanceWorld“ ist aus dem Gedanken entstanden, jährlich einen zentralen und bundesweiten Treffpunkt der gesamten Tanzbranche zu schaffen, für:

  • Amateurtänzer*innen der Tanzkultur
  • Professionelle Tänzer*innen
  • Verantwortliche von Theatern, Tanz-und Ballettkompanien
  • Tanzschulen und Akademien
  • Choreograf*innen, Performer*innen, Konzertdirektionen
  • Vertreter*innen des Showbusiness
  • Vertreter*innen des Tanzsports
  • Wettbewerbs- und Festivalsveranstalter*innen
  • Vereine aus der gesamten Tanzbranche
  • Hersteller von Sport- und Tanzbekleidung
  • Geschäfte und Online-Shops aus ganz Deutschland

Am Samstag, den 06. April 2024 findet zusätzlich auf der großen Bühne im Atrium die "DanceWorld-Competition" statt.

  • Für Solisten, Duos, Trios/Gruppen.
  • 3 Kategorien: Ballett, Jazz Tap & Musical und Contemporary & Urban.
  • 2 Alterskategorien: Kids & Juniors (6 - 14 Jahre) und Seniors (15 plus Jahre)
  • Prämiert werden die 3 besten Leistungen.
  • Anmeldung oder Fragen bitte unter: michela.piviero(at)messeladen.de
  • Teilnahmegebühr: Jede(r) Tänzer*in (auch in der Gruppe) bucht ein Workshop Ticket; dieses berechtigt Sie auch für den Eintritt der Messen.
  • Der Link zu mehr Info finden Sie hier.

Mitglieder des Deutschen Bundesverbandes Tanz e. V. erhalten folgende Ermäßigungen:

Workshops:

  • 30,00 € Normalpreis – 25,00 € ermäßigt für DBT-Mitglieder         Class Ticket (für einen Workshop)
  • 95,00 € Normalpreis – 76,00 € ermäßigt für DBT-Mitglieder         Day-Ticket (für alle Workshops an einem Tag)
  • 250,00 € Normalpreis – 200,00 € ermäßigt für DBT-Mitglieder    Fullpass (für alle Workshops an 3 Tagen)

Die Anmeldung zu den Workshops finden Sie hier.

Eintrittskarten:
Die Anmeldung zur „DanceWorld“ finden Sie hier.


 


08.03.2024

Kunstwerke als Ausgangspunkt für Tanzgestaltung

Bewegung und Tanz werden oft beschrieben als Methode des Ausdrucks: Durch den bewegten Körper können innere Stimmungen und Emotionen sichtbar gemacht werden. Durch Wahrnehmungs- und Bewegungsaufgaben kann aber auch eine intensive Beschäftigung mit Kunstwerken initiiert werden. Eine Kommunikation wird in Gang gesetzt, durch die das Werk einverleibt, körperlich nachvollzogen und die Eindrücke verinnerlicht werden können.

In der improvisatorischen Auseinandersetzung werden daraufhin Elemente und Motive gefunden, die dann zu einer Choreografie komponiert werden können.
In enger Zusammenarbeit mit dem Von der Heydt-MuseumWuppertal hat Stefanie Katzer bereits mehrere Ausstellungen in verschiedenen Vermittlungsformaten mit Tanz und allen Sinnen begleitet.

In diesem Workshop werden Zugangs- und Vermittlungsformen praktisch erfahren und unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen im kollegialen Austausch reflektiert.

Stefanie Josefine Katzer ist Bühnentänzerin, Tanzpädagogin und Motopädin.

Sie hat an der Folkwang Universität der Künste unter Pina Bausch studiert. Stefanie Katzer verbindet Tanzkunst mit psychomotorischen Ansätzen in unterschiedlichen pädagogischen und therapeutischen Settings, dabei liegt ihr Schwerpunkt seit einigen Jahren auf dem Mixed Abled Dance. Sie arbeitet freiberuflich als Regieassistenz in einem inklusiven Theater und als Dozentin in der Tanzvermittlung. Desweiteren leitet sie freie Projekte im mixed-abled Bereich und in der Kunstvermittlung durch Tanz.

Tanzpädagogik | Wie kommt das Kunstwerk in den Körper?
Dozentin: Stefanie Katzer
Ort: Nachbarschaftsraum des Musik- und Kulturzentrums, MUK e.V.
Güntherstraße 65, 44143 Dortmund
Termin: 16.03.2024
11:00 - 17:00 Uhr
42 € / 33 € ermäßigt
Anmeldeschluss: 16. März 2024
Zum Anmeldeformular


 


21.02.2024

Antisemitismus im Kulturbereich muss bekämpft werden!

Heute am 21.02.2024  führt der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags eine Anhörung zum Thema „Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung des Antisemitismus im Kulturbereich“ durch. Der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, wendet sich klar und eindeutig gegen Antisemitismus.

Im Dezember 2023 hat sich der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates einstimmig zur Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) bekannt.


 


20.12.2023

„Schwer.Mut.Leicht.Sinn“ 1. Förderpreis kirchentanz für 2024

die  Christliche Arbeitsgemeinschaft Tanz in Liturgie und Spiritualität e.V. lobt  unter dem Motto „Schwer.Mut.Leicht.Sinn“ den 1. Förderpreis kirchentanz für 2024  aus. Im Zentrum des Förderpreises steht der Brückenschlag zwischen christlicher Spiritualität und Tanz, geistlichem Leben und Körperlichkeit.

Das Projekt soll

  • einen Bezug zum Motto herstellen und innovativen Charakter haben
  • die Verbindung zwischen Tanz und Spiritualität lebendig zum Ausdruck bringen
  • die Bewegungsdimension in „Kirche“ erkennbar fördern
  • Tanzende, Tanzleitende oder Tanzvermittelnde stärken
  • im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.07.2024 stattgefunden haben

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Projekt- und Gemeindegruppen, Tanzensembles oder einzelne Tänzerinnen/Tänzer.

Was ist einzureichen?
Wir erwarten eine Projektdokumentation, aus der Umfang und Dauer des Projekts hervorgehen, die Beteiligten, die Zielsetzung, die Zielgruppe, die Aktivitäten und Inhalte. In die Dokumentation können auch Videos integriert werden.

Preise und Preisverleihung
Die maximal drei Preisträger erhalten eine Urkunde und ein Preisgeld in Höhe von

  1. Preis: 3.000 €
  2. Preis: 2.000 €
  3. Preis: 1.000 €

Bewerbungsschluss
Bitte reichen Sie die Projektdokumentation in digitaler Form bis zum 01.09.2024 bei der Geschäftsstelle ein.
E-Mail: info(at)christliche-ag-tanz.de

Der Förderpreis kirchentanz 2024 wird im Oktober 2024 verliehen. Die CAT e. V. sorgt durch Pressearbeit für die öffentliche Wahrnehmung des Ereignisses.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle oder hier

CAT e.V. Geschäftsstelle
Katrin Gergen-Woll
Frankfurter Str. 36, D-66763 Dillingen/Saar
0176-22389808
info(at)christliche-ag-tanaz.de


 


05.12.2023

Fortbildung zum Thema Deeskalation, Intervention, Selbstschutz

Am 16.12.2023 bietet die LAT-Tanz NRW von 10:00 bis 16:00 Uhr mit Coach und Mediator Miguel Jasso eine Fortbildung zum Thema Deeskalation, Intervention, Selbstschutz in Köln im Altenberger Hof an. Durch diese Fortbildung erhalten die Teilnehmenden umfangreiches Wissen und Handlungsstrategien, mit deren Hilfe sie sich gezielt und wirksam auf diese Situationen vorbereiten können. Innerhalb des Trainingsseminars erweitern sie ihre (Selbst-)Wahrnehmung, Handlungsfähigkeit und Stressresistenz, wodurch die Teilnehmenden zukünftigen interpersonellen Eskalationen innerlich vorbereiteter entgegensehen können.

Termin:
Fortbildung zum Thema Deeskalation, Intervention, Selbstschutz
Datum: 16.12.2023
Uhrzeit: 10:00 - 16:00 Uhr
Altenberger Hof - BüZe Nippes
Mauenheimer Str. 92, 50733 Köln

Zum Anmeldeformular
Anmeldefrist: 13.12.2023
42 € / 33 € ermäßigt


 


21.11.2023

Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Beratung der Einzelpläne den Haushaltsentwurf für 2024 korrigiert und alle Kürzungen, die für die Freiwilligendienste und für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geplant waren, gänzlich zurückgenommen. Der KJP erhält einen kleinen Aufwuchs um 4,5 Millionen Euro ggü. 2023, FSJ, FÖJ und internationale Jugendfreiwilligendienste um 2 Millionen Euro. Das ist ein toller Erfolg für unser aller Bemühen und für die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit! Wir haben gemeinsam erreicht, wofür wir seit Sommer intensiv eingestanden sind. Vielen Dank! Ein Dank gebührt auch den Jugendpolitiker*innen und Haushaltspolitiker*innen, die sich tatkräftig für unsere Belange eingesetzt haben.

Wie geht es jetzt weiter?

In dieser Woche stimmt der Haushaltsausschuss final über den bereinigten Haushaltsentwurf ab, bevor dann bis spätestens 01. Dezember 2023 der Bundestag dem Haushalt zustimmen muss. Danach tritt der Haushalt 2024 in Kraft. Veränderungen an den Einzelplänen und damit am KJP sind allerdings nicht mehr zu erwarten. Die Ausgestaltung und Übersetzung des Haushalts für unsere Arbeit wird in den kommenden Wochen zu bewerkstelligen sein.


 


16.11.2023

KSK-Beitritt, Umsatzsteuer und Scheinselbstständigkeit

Übe ich meine Selbstständigkeit rechtlich korrekt aus? Worauf muss ich achten, damit ich nicht als „scheinselbstständig“ gelte? Was für Bedingungen gilt es hierbei einzuhalten für die Künstlersozialkasse z.B.? In welchen Fällen bin ich von der Mehrwertsteuer befreit? (Z.B. bei Kleinunternehmen, Bildungsleistungen).

Typische juristische Problemfelder der selbständig tätigen Dozent*innen sind die Umsatzsteuer, der Status der Beschäftigung bei lehrenden Tätigkeiten im Auftrag Dritter und die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). In der Fortbildung wird z.B. erörtert, dass es manchmal unbedachte Formulierungen im Rahmen der Werbung sind, die dazu führen, dass die KSK die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG ablehnt.

Hans-Jürgen Werner ist Justiziar des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik e.V. und Justiziar des Präsidiums des Deutschen Tonkünstlerverbandes e.V. Er blickt auf über 40 Jahre juristisches Berufsleben zurück. Seit 25 Jahren beschäftigt er sich mit rechtlichen Problemfeldern in der künstlerischen Tanzpädagogik. Als Initiator wichtiger Petitionen konnte er unter anderem wesentlich zur Fortführung der Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen kultureller Bildungs[1]anbieter beitragen. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet seit 2008 die Gesamtvertragspartnerschaft des DBfT e.V. mit der GEMA. Und selbstverständlich sind die rechtlichen Fragen rund um die digitale Welt ebenso ein Thema, in dem er sich sicher zu bewegen weiß. Nach Beendigung seiner anwaltlichen Tätigkeit bleibt er den kulturellen Bildungsanbietern als Experte erhalten – denn Tanz und Musik sind für ihn eine Herzensangelegenheit.

Termin:
Digitale Fortbildung via Zoom:
Dozent: Hans-Jürgen Werner
Datum: 21.11.2023
Uhrzeit: 10:00 - 13:00 Uhr

Zum Anmeldeformular
Anmeldefrist: 20.11.2023
25 € / 20 € ermäßigt


 


20.10.2023

Buchempfehlung: Basiswissen Tanz

Gerne möchten wir Ihnen bereits zum heutigen Zeitpunkt das Buch „Basiswissen Tanz“ empfehlen, welches ab Anfang des kommenden Jahres 2024 über den „transcript Verlag“ erhältlich sein wird.

Unsere langjährige Ausbildungsleiterin des Gesamtkonzept Tanzpädagogik Dr. Ulla Ellermann hat mit ihren Kolleginnen Prof. Dr. Maike Tietjens und Flora Thielbörger (geb. Schulz) dieses grundlegende Lehrbuch geschrieben.
Es erhält alle wichtigen Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten über Tanz. Es ist geeignet für jede Tanzpädagogin, jeden Tanzpädagogen und für alle, die sich für Tanz interessieren, unabhängig vom Tanzstil.

Aus dem Inhaltsverzeichnis können Sie alles Wissenswerte über dieses Fachbuch erfahren. Die umfangreichen theoretischen Überlegungen werden anhand von vielfältigen praktischen Beispielen und Modellen erläutert.
Da empfehlenswerte Literatur aus den Bereichen Tanzgeschichte und Tanzmedizin vorliegt, wurden diese ausgespart.

Flyer: Basiswissen Tanz


 


21.09.2023

Kürzungen im Kinder- und Jugendplan um 44 Mio. €

Aktuell liegt ein Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vor, laut dessen der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) um 44 Mio. gekürzt werden soll. Dies entspricht ca. 20% der Gesamtsumme.

Besonders bedenklich ist diese Kürzung in einer Zeit, in der Preise und Löhne deutlich steigen und wir ohne eine Erhöhung des KJP bereits eine indirekte Kürzung hinnehmen müssten. Diese zusätzliche direkte Kürzung ist also praktisch doppelt wirksam. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass andere Programmbereiche mit Projektförderung nicht gekürzt werden. Dies verschlechtert die Gesamtsituation des KJP, da er immer unbedeutender wird gegenüber kurzfristigen Programmen, ist er doch eigentlich das zentrale Förderinstrument des Bundes für Kinder und Jugendliche.

In der vergangenen Zentralstellenkonferenz am 08.09.2023 zwischen der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) und seinen Trägerverbänden (u. A. der DBT), kam der Wunsch nach Material zur Hilfestellung für die Ansprache von Politiker*innen in der aktuellen Kürzungsdebatte auf.

Eine „Handreichung für MdB-Gespräche“, sowie ein „Musteranschreiben MdB“ sind dem Anhang beigefügt! Diese dienen lediglich als Beispiel und können selbstverständlich auf die eigenen Belange angepasst werden.

Die nächsten drei Wochen werden sehr entscheidend sein in der Debatte um die Kürzung, da dann der Haushaltsauschuss tagt. Es lohnt sich also jetzt ganz besonders nochmals breit mit Briefen und Ansprachen an alle MdB heranzutreten.

MdB Handreichung für Besuche

MdB Musteranschreiben


 

 


07.09.2023

Demo-Aufruf am 20.9.2023 in Berlin - GEGEN DIE KÜRZUNG IM KINDER- UND JUGENDPLAN

Am 20.09.2023 ist Weltkindertag. Aber auch der Tag, an dem im Bundestag über die geplante Kürzung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) um ein Fünftel beraten werden soll. Die Folgen dieser Entscheidung werden an die Substanz der Angebote für Kinder und Jugendliche gehen. Die absehbaren Einschnitte reichen von einem verminderten Zugang zu Sport, Bildung und Jugendverbänden bis hin zu der Schließung von sicheren Freiräumen, Jugendeinrichtungen und von vielfältigen Orten der Partizipation, Neugier und Freude. Kurz: Die geplanten Kürzungen lassen Zukünfte von jungen Menschen platzen!

Um das zu verhindern, rufen der Initiator*innenkreis bestehend aus DBJR, AdB, BKJ, dsj, AGJ, BAG OKJE und GEMIMI alle Bundeszentralen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Demonstration am

Mittwoch, den 20.09.2023
ab 10:30 Uhr
ab Berlin Hauptbahnhof

auf. Gemeinsam gehen wir mit euch gegen die massiven Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes auf die Straße. Parallel berät im Bundestag der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Haushaltsentwurf (Einzelplan 17) – ein wichtiger Zeitpunkt also, um vor den drohenden, tiefen Einschnitte in die Lebensrealität von jungen Menschen zu warnen.

Der Demonstrationszug beginnt um 10:30 Uhr am Hauptbahnhof, läuft entlang des Regierungsviertels durch das Brandenburger Tor, vorbei am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und am Bundesfinanzministerium. Die Demonstration endet mit einer Abschlusskundgebung am Potsdamer Platz, wo wir ab 13:00 Uhr den Staffelstab an die Vertreter*innen der Freiwilligendienste übergeben, die ebenfalls gegen die drohenden massiven Kürzungen demonstrieren.

Wir bitten alle Träger, die für und mit Kindern und jungen Menschen arbeiten um breite Teilnahme bzw. um Streuung dieser Informationen in den eigenen Strukturen und der Zivilgesellschaft.
Um präzisere Angaben bei der Demonstrationsanmeldung machen zu können, bitten wir alle Organisationen, bis 08.09.2023 an dieser kurzen Abfrage teilzunehmen: https://www.dbjr.de/formulare/ab-bmk-kjp-demo-200923

Für alle diejenigen, die es nicht nach Berlin schaffen, wird es in der Woche die Möglichkeit geben sich digital zu beteiligen. Dafür werden noch Materialien für Social Media entworfen. Außerdem ist es natürlich wichtig, dass die Abgeordneten des Bundestags für die Situation sensibilisiert werden – das kann sehr gerne auch über die persönliche oder schriftliche Ansprache im Wahlkreis passieren.


 


19.07.2023

Kulturelle Aneignung – Austausch oder Klau?

Am 6. Juni 2023 informierten wir Sie über die Stellungnahme des DBT zum Thema „Kulturelle Aneignung im Tanz“.
Im Kulturpolitischen Salon des Deutschen Kulturrates – dem der DBT angehört - , des Deutschen Bühnenvereins und des Deutschlandfunk Kultur wurde im Deutschen Theater Berlin diskutiert:

Gäste:

  • Mercy Orcas Otieno, Schauspielerin am Deutschen Theater,
  • Patricia Rahemipour, Direktorin des Instituts für Museumsforschung der Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz,
  • Matthias Pees, Intendant der Berliner Festspiele,
  • Jens Balzer, Kulturjournalist und Autor,
  • Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
  • Moderation: Hans Dieter Heimendahl, Deutschlandfunk Kultur

Die Sendung kann hier in der Mediathek von Deutschlandradio Kultur nachgehört werden (55 Minuten).


 


04.07.2023

Tanzfestival „Tanz begeistert“ 2023

Am 9. September 2023 findet zum ersten Mal das Tanzfestival „Tanz begeistert“ – veranstaltet vom Hessischen Landesverband Tanz e. V. - in 69488 Birkenau, Hessen statt.
Sie erwarten verschiedene kostenlose Workshops und eine offene Bühne, um sich tänzerisch zu präsentieren. Ob Solotänzer oder Tanzgruppen, jeder Tanzstil ist herzlich willkommen.

Also zeigt uns, was Ihr könnt!

Moderator und Schauspieler Marc Dumitru wird durch das Programm führen. Tänzerin Miriam Schlappner und Hip Hop- Weltmeister Marc Lahutta zeigen Ihnen in verschiedenen Workshops coole Dance-Moves und Choreographien für Anfänger und Fortgeschrittene.

Für Essen und Trinken ist natürlich bestens gesorgt.

Sie lieben das Tanzen genauso wie wir? Dann freuen wir uns, Sie auf unserem Festival begrüßen zu dürfen.
Im Anhang finden Sie alle weiteren Informationen und selbstverständlich den erforderlichen Anmeldebogen.

Bitte senden Sie Ihre Anfragen und Anmeldung an folgende Adresse:

Veranstalter:
Hessischer Landesverband Tanz e. V.
Nadine Stein
Hornbacher-Straße 1a
69488 Birkenau
www.hlv-tanz.de
info(at)hlv-tanz.de
Mob. 0178 5219671

In Kooperation mit:
- Hessischer Landesverband Tanz e. V.
- Bundesvereinigung Kultureller Kinder- und Jugendbildung e. V.
- Deutscher Bundesverband Tanz e. V.

Download:
Tanzfestival "Tanz begeistert" 2023
Tanzfestival "Tanz begeistert" 2023 - Programm
Tanzfestival "Tanz begeistert" 2023 - Anmeldebogen


 


21.06.2023

Tanzworkshop „Tanztheater – vom Ausdruck der Bewegung zum Schauspiel“

Das deutsch-französische Forum junger Kunst in Bayreuth bietet den deutsch-französischen Tanzworkshop „Tanztheater – vom Ausdruck der Bewegung zum Schauspiel“ vom 21.07.-29.07.2023 an. Der Workshop vermittelt sowohl praktisch als auch theoretisch die Prinzipien der Jooss-Leeder-Methode. Der deutsch-französische Workshop wird synchron übersetzt.

Der Workshops unterstützen nicht nur den interkulturellen Austausch zwischen deutschen und französischen Nachwuchskünstlern, sondern erweitert so auch Netzwerke und berufliche Horizonte der Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr inkl. Unterkunft und Verpflegung beträgt nur 240 € - dank der finanziellen Förderung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW).

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Tanztheater – vom Ausdruck der Bewegung zum Schauspiel - das forum (forum-forum.org)
Tanztheater Workshop


 


19.06.2023

Duncan Tanz

Vom 15. bis 21. Juli 2023 haben Tanzinteressierte die einmalige Gelegenheit, Duncan Tanz aus verschiedenen Perspektiven kennenzulernen. Vier Lehrerinnen werden ihre langjährige Erfahrung und ihre Freude am Tanz mit Ihnen teilen. Zu erwarten ist ein abwechslungsreiches Programm mit viel Raum für Austausch und Beantwortung jeglicher Fragen.

Die Unterrichtssprache ist Englisch, auf Wunsch werden die wesentlichen Inhalte übersetzt.

Die Workshops richten sich an alle Altersklassen, Vorkenntnisse im Duncan Tanz sind nicht erforderlich und auch Anfänger sind gerne willkommen.
Genaueres Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm.

Save the Date
Duncan Woche


 


07.06.2023

Kulturfonds Energie

Der Kulturfonds Energie des Bundes ist im Frühjahr 2023 erfolgreich gestartet. Um gestiegene Energiekosten von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden abzufedern, stellt der Bund für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteurinnen und Akteure. Der Kulturfonds Energie berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom. Die Frist zur Antragstellung für das erste Quartal 2023 endet am 30. Juni 2023.

Zu den Grundzügen und Neuerungen des Kulturfonds Energie des Bundes finden am 13. und 14. Juni 2023 jeweils von 11:00 bis 12:30 Uhr inhaltsgleiche digitale Infoveranstaltungen statt. Bitte melden Sie sich nur für eine der beiden Veranstaltungen an, sodass möglichst viele Interessierte teilnehmen können.

•             Zur Teilnahme an der Infosession am 13. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an.

•             Zur Teilnahme an der Infosession am 14. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an.

Vertreterinnen und Vertreter der Länder werden gemeinsam mit Gästen des Bundes (BKM) über den Kulturfonds Energie des Bundes informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantworten. Kreativ Kultur Berlin moderiert die Veranstaltung und hat die technische Federführung.

•             Wir empfehlen Ihnen hier vorab einen Blick in die FAQ des Programms.

•             Die Veranstaltungen finden Sie auch hier in der Veranstaltungsübersicht von Kreativ Kultur Berlin.


 


06.06.2023

Kulturelle Aneignung im Tanz
Stellungnahme des DBT

Nach der Kritik an einer als klischeehaft empfundenen Kostüm-Show auf der Bundesgartenschau in Mannheim 2023, ist der DBT im Rahmen der anstehenden Landes- und Bundeswettbewerbe mehrfach gebeten worden, zum Thema „Kulturelle Aneignung im Tanz“ aktiv Stellung zu beziehen.

Kultur eröffnet Räume für Begegnung, spiegelt die Vielfalt unseres Zusammenlebens wieder und lebt vom Austausch zwischen den Menschen, unabhängig ethnischer Herkunft. Eine der zentralen Fragen ist, wo die Grenzen zwischen Respektlosigkeit und einem respektvollen Umgang mit Kulturgütern liegen.

Als Dachverband für den Amateurtanz in Deutschland fördert der DBT mit seinen bundesweit ausgerichteten Aktivitäten und der Durchführung der Landes- und Bundeswettbewerbe „Jugend tanzt“ aktiv das demokratische Wertebewusstsein von Kindern und Jugendlichen, sowie die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund für eine bessere Chancengerechtigkeit.

Für die Landes- und Bundeswettbewerbe ist folgendes festzuhalten:
„Der DBT befürwortet einen verantwortungsvollen und respektvollen tänzerischen Umgang mit internationalen Volkstänzen und wird solche Beiträge im Rahmen der Landes- und Bundeswettbewerbe zulassen“


 


30.05.2023

MIXED UP Wettbewerb 2023 zum
Schwerpunkt „Partizipation“:

Der diesjährige MIXED UP Wettbewerb zeichnet mit seinem Wettbewerbsthema „Partizipation“ im Jahr 2023 Träger und deren Partner aus, die sich gemeinsam der Herausforderung gelungener Partizipation innerhalb kultureller Bildungsprojekte stellen. Denn Kultur, Medien, Spiel und Bewegung ermöglichen es in besonderer Weise die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und ihre Lebenswelt in den Mittelpunkt zu stellen.

Konkret werden Projekte von Trägern und deren Partnern gesucht, die Kinder- und Jugendpartizipation erfolgreich umsetzen und dabei Antworten auf Fragen finden, wie etwa das Versprechen auf Teilhabe für ausnahmslos alle Menschen innerhalb der jeweiligen Zielgruppe gelten kann, welche unterschiedliche Ansprache für junge Menschen in urbanen oder ländlichen Räumen gewählt werden muss oder wie Akteure durch Kooperation ihre Angebote stärker in den Sozialraum öffnen können. Von Kindern und Jugendlichen initiierte Projekte, die gemeinsam mit Akteuren der Kulturellen Bildung realisiert wurden, stehen zusätzlich im Fokus.

Noch bis 18. Juli können sich z. B. kulturelle Bildungseinrichtungen, Schulen, Kulturinstitutionen, Kindertagesstätten, Künstler*innen, Kulturvereine, Elterninitiativen oder Kommunalverwaltungen gemeinsam bewerben. Mindestens ein Kooperationspartner muss eine Kinderbetreuungseinrichtung und/oder Schule bzw. Schulträger sein. Selbstorganisierte Jugendgruppen, die mit einem der Partner kooperieren, können ebenso teilnehmen.

Der MIXED UP Wettbewerb wird von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) – dem Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland – und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgerichtet.

Weitere Informationen sind bereits jetzt unter www.mixed-up-wettbewerb.de  verfügbar.


 


20.04.2023

Mentoringprogramm für weibliche Führungskräfte im Kulturbereich:
Start der 7. Runde

Heute startet die 7. Ausschreibung des bereits etablierten Mentoring-Programms im Kultur- und Medienbereich: Hoch qualifizierte Künstlerinnen und Kreative, die bereits vielfältige Berufsstationen absolviert haben und nun eine Führungsposition beziehungsweise eine bessere Sichtbarkeit anstreben, können sich für das bundesweite 1:1-Mentoring-Programm bewerben.

Die Mentorinnen und Mentoren kommen aus den folgenden Kultur-Bereichen:
Literatur, Oper, Kommunikation, Theater, Musik, Tanz, Bildende Kunst, Bibliothekswesen, Museum, Kulturelle Bildung, Medien, Film, Games, Kulturmanagement sowie Kulturverwaltung.

Die zukünftigen Mentee haben also ein breites Spektrum zur Auswahl. Somit können sie vom Erfahrungsschatz der etablierten Berufskolleginnen und -kollegen profitieren, damit langfristig mehr Frauen an den Schaltstellen von Kultur- und Medienwirtschaft bzw. Politik und Verwaltung vertreten sind beziehungsweise im Kulturgeschehen endlich adäquat repräsentiert sind.

Das Programm richtet sich an Frauen, die

•             sehr gut ausgebildet sind,
•             bereits anspruchsvolle Berufsstationen absolviert haben oder entsprechende Projekte und Auszeichnungen vorweisen können,
•             mindestens zehn Jahre berufstätig sind und
•             eine Leitungsfunktion anstreben, bzw. ihre Präsenz optimieren möchten.

Die Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2022, das 6-monatige Mentoring beginnt im Oktober 2023.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang bzw. dem folgenden Link:
https://frauen-in-kultur-und-medien.de/mentoring-programm/


 


03.04.2023

Arbeitsbedingungen für Fachkräfte der Kulturellen Bildung deutlich verbessern
Positionierung des Deutschen Kulturrats

und

Verpflichtender Ganztag in der Primarstufe ab 2026
Stellungnahme des Beirat Tanz (Rat für darstellende Kunst und Tanz)

Der Fachausschuss Bildung des Deutschen Kulturrats, dem der DBT angehört, hat sich intensiv mit den Arbeitsbedingungen von Fachkräften der Kulturellen Bildung befasst und hierzu eine Stellungnahme gefertigt. Dieses Papier hat der Sprecherrat des Deutschen Kulturrats, dem der DBT ebenfalls angehört,  am 22. März 2023 übernommen und zwischenzeitlich der Politik zur Verfügung gestellt. Sie finden die Positionierung im Anhang.

Ab dem Jahr 2026 ist der verpflichtende Ganztag in der Schule im Primarbereich beschlossene Sache. Hierzu hat der Deutsche Kulturrat ebenfalls eine Stellungnahme erarbeitet (https://www.kulturrat.de/positionen/ganztag-mit-kultureller-bildung-gestalten/). Da der Kulturrat einzelne Sparten nicht hervorheben kann, hat der BEIRAT TANZ unter der Leitung des DBT hierzu eine spezielle Stellungnahme zum Tanz erstellt, die vom Kulturrat bereits an die politischen Ebenen weitergeleitet wurde.  

Wir hoffen, dass auch diese Positionierungen Sie in Ihren Aufgabenfeldern unterstützen werden.

Stellungnahme Kulturelle Bildung
Stellungnahme Beirat Tanz - Tanz in der Primarstufe


 


17.03.2023

Bundeskulturfonds Energie

Am 15.03.2023 haben die Kulturministerinnen und -minister der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zugestimmt. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung - des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit. Damit ist der Weg nun frei, dass die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes an die Kulturorte (Antragsstart 01. April) fließen können.

Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden. Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme).

Anträge können öffentliche und private Kultureinrichtungen stellen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind. Öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung können bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent.


 


01.03.2023

Kampagne Kulturelle Bildung:
Interessenbekundung zur Umsetzung "Kinder- und Jugendkulturfestivals"

die BKJ erhält im Rahmen des Zukunftspakets der Bundesregierung in 2023 eine Förderung für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für Kulturelle Bildung. Die Kampagne soll kinder- und jugendgerecht zeigen, was Kulturelle Bildung ist und welche Orte und Räume für Kulturelle Bildung existieren. Gleichzeitig soll die Kampagne Kinder und Jugendliche aktivieren, mit ihrem Interesse und ihren Aktivitäten für die Künste und Kultur sichtbar zu werden.

Als ein Baustein der Kampagne können in Kooperation mit den Fachverbänden und BKJ-Mitgliedern (u. A. der DBT) sogenannte Kinder- und Jugendkulturfestivals stattfinden. Hierfür ist eine Mittelweiterleitung angedacht, die sowohl Kosten für Mieten, Technik und Honorare decken als auch eine in diesem Rahmen genutzte Personalstelle finanzieren kann.

Interessenbekundung:

Um einschätzen zu können, wie groß das Interesse und der Mittelbedarf für das Veranstalten von Festivals sind, bitten wir um eine unverbindliche Interessenbekundung bis zum 7. März 2023


 


24.02.2023

Aktuelle Informationen zum Bundeskulturfonds Energie

Auf YouTube steht jetzt die Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung zum Kulturfonds zur Verfügung. Auch die Website ist freigeschaltet, sodass Sie sich informieren und mit dem Verfahren vertraut machen können.
Die kostenfreie Service-Hotline ist montags bis freitags von 9.00 bis 17.30 Uhr unter 0800 6645685 oder per Mail unter service(at)kulturfonds-energie.de erreichbar.


 


09.02.2023

Bundeskulturfonds Energie: Informationsveranstaltung am 15. Februar 2023
Aufzeichnung über Youtube

Heute, um 11.02 Uhr, erreichte uns die Nachricht, dass die bundesweite digitale Informationsveranstaltung zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie – wir berichteten darüber - am 15. Februar 2023 von 14.30 bis 16.00 Uhr stattfinden wird. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat – dem der DBT angehört – werden Vertreter*innen der Länder und der Bundesregierung über den Kulturfonds informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantworten. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur und Kreativschaffende „Kreativ Kultur Berlin“ hat die technische Federführung und moderiert die Veranstaltung, die grundsätzlich für alle offen ist.  Der Andrang war jedoch bereits so groß, dass – wie wir aktuell recherchiert haben – die Infosession bereits ausgebucht ist. Sie wird jedoch aufgezeichnet und veröffentlicht auf dem Youtube-Kanal von „Kreativ Kultur Berlin“.

Wir gehen davon aus, dass Sie auch auf diesem Weg alle Informationen erhalten können, die für eine Antragstellung notwendig sind. Selbstverständlich werden wir Sie weiter informieren.


 


30.01.2023

Beiträge der Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Kulturrat fordert schnelle Novellierung des Sozialgesetzbuches V

Selbständige Kulturschaffende, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindesten 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer ist als das fiktive Mindesteinkommen. Ist das tatsächliche Einkommen hingegen höher, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro im Monat fällig.

Viele Selbständige aus der Kultur erzielen regelmäßig ein monatliches Einkommen, das deutlich unter dem fiktiven Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro liegt, sie sind sog. „Mini-Selbständige“. Falls sie das Kriterium einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erfüllen, besteht die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialversicherung zu versichern, wo dann nur die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse etc. übernommen werden muss. Alle anderen, die nicht künstlerisch oder publizistisch tätig sind, müssen als Selbständige die kompletten Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen. Diese Ungerechtigkeit kann nur durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch V  (Gesetzliche Krankenversicherung) beseitigt werden.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits vereinbart, dass künftig die Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen. Der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, hat den Gesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell aufgefordert, das vereinbarte Vorhaben umzusetzen und nunmehr schnell eine Novellierung des Sozialgesetzbuches V auf den Weg zu bringen.  


 


30.01.2023

Energiefonds des Bundes startet mit einer Milliarde Euro
Förderung des Mehrbedarfs an Energiekosten:
50 % Förderung für öffentliche Einrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung
80 % Förderung für privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen
Pauschalen für Kulturveranstaltende

Wie bereits im letzten Jahr angekündigt, hat der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, in Sachen Energiefonds nicht lockergelassen. Er war in dieser Sache von Anfang an gemeinsam mit den Bundesländern im Lenkungsausschuss eingebunden, dem zentralen Steuerungsgremium des Amtes der Kulturstaatsministerin Claudia Roth.  Am 25. Januar 2023 hat nun der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate von 375 Millionen Euro der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2023 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um den Mehrbedarf an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und von Kulturveranstaltenden zu unterstützen. Der Fonds kann sowohl von öffentlichen als auch von privatwirtschaftlichen Akteuren in Anspruch genommen werden.

Um die Mittel beantragen zu können, wird zunächst wieder die Registrierung auf einer Plattform notwendig sein. Die Plattform wird voraussichtlich Mitte Februar zur Verfügung stehen. Hier werden auch Hinweise zur Berechnungsgrundlage und zur Antragstellung gegeben. Der Mehrbedarf kann rückwirkend beantragt werden. Die Bundesländer sind in der Umsetzung die zentralen Anlaufstellen.  

Der Kulturrat plant, gemeinsam mit den Ländern zu einer Online-Informationsveranstaltung einzuladen.  


 


05.12.2022

Hilfen in der Energiekrise für die Kultur

Am 2. November haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler folgendes beschlossen:  „Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden außerdem gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.“ Eine Milliarde Euro sind dafür vorgesehen. Der Kulturbereich soll damit unter die geplante Härtefallregelung fallen.

Am 30. November hat im Bundeswirtschaftsministerium der „Gipfel Energieeffizienz“ stattgefunden. Der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, hat hier den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck um Unterstützung für den Kulturbereich gebeten, der die geforderten Energieeinsparungen von 20 Prozent nicht einfach erfüllen kann.  Viele Kultureinrichtungen sind in nicht energetisch sanierten, oft alten Gebäuden untergebracht. Deshalb, so der Deutsche Kulturrat,  braucht der Kulturbereich ein vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestelltes Förderprogramm zur energetischen Ertüchtigung der Kulturorte in der Krise.

Am kommenden Mittwoch wird sich der Sprecherrat des Deutschen Kulturrats – dem der DBT angehört – u.a. mit der Verbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige befassen.


 


18.11.2022

200 Euro Geburtstagsgeschenk für 18-Jährige im Jahr 2023

Am 10. November 2022 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages einen „Kulturpass für 18-Jährige“ beschlossen. Hierfür sollen im nächsten Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ähnlich wie in Frankreich, soll der Kulturpass im Wert von 200 Euro an junge Menschen ausgegeben werden, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Geplant ist zunächst, dass ihnen damit beispielsweise der Kauf von Büchern oder auch der Besuch von Kino oder Ausstellungen ermöglicht werden soll. Im Fachausschuss Bildung des Deutschen Kulturrats, dem der DBT angehört, wurde in der vergangenen Woche festgehalten, dass das Angebot auf jeden Fall erweitert werden sollte, und zwar auch auf die Möglichkeit, damit z.B. Tanz-, Musik- oder Zeichenkurse finanzieren zu können. Noch sind die Details unklar und die Mittel bis zur Vorlage eines konkreten Umsetzungsvorschlags gesperrt.

In Bezug auf die Höhe der in Aussicht gestellten Mittel ist auch zu bedenken, dass im Jahr 2005 in Deutschland 685.795 Kinder geboren wurden, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt werden. Hinzu gerechnet werden müssen auch noch die aus allen Ländern zugezogenen Jugendlichen, so dass man schätzungsweise von mehr als 700.000 jungen Erwachsenen ausgehen kann, die potenzielle Nutznießer des Kulturpasses sein können. Bei dieser Größenordnung ist erkennbar, dass 100 Millionen Euro nicht ausreichen werden, für eine Summe von 200 Euro pro Person, zumal die Mittel auch verwaltet werden müssen, was erfahrungsgemäß mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sein wird.   


 


24.10.2022

Kulturfonds Energie kommt

In der vergangenen Woche hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags über die Folgen der Energiekrise für den Kulturbereich beraten. Wie wir bereits berichtet haben, hat sich der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, bereits dafür eingesetzt, dass die nicht verbrauchten Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds  (Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen) in Höhe von 1,8 Milliarden Euro als Unterstützung in der Energiekrise den Kulturschaffenden, den Kultureinrichtungen, den Künstlerinnen und Künstlern und den Kulturvereinen zu Gute kommen sollen. Die Abgeordneten im Kulturausschusses, Regierungsfraktionen und Opposition haben in der Ausschussitzung deutlich gemacht, dass sie den Vorschlag des Kulturrats unterstützen werden.

In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ hat die Kulturstaatsministerin Claudia Roth  aktuell erklärt: „Wir wollen (…) eine Art „Kulturfonds Energie“ bereitstellen. Greifen soll die Hilfe ab 1. Januar 2023, „und zwar rückwirkend bis Oktober 2022“. Der Deutsche Kulturrat hat nun vorgeschlagen, dass 1 Milliarde Euro dieser Summe für erforderliche energetische Investitionen (LED-Lampen, Heizung, Lüftung usw.) verwandt werden soll und 800 Millionen Euro für eine abgewandelte Wirtschaftlichkeits- und Ausfallhilfe reserviert werden. 

Wie immer werden wir Sie über die weitere Entwicklung aktuell informieren.


 


05.09.2022

Entlastungspaket der Bundesregierung: 1 Milliarde Euro für die Kultur in der Energiekrise
Unterstützung für alle Kulturvereine, Kultureinrichtungen, Kulturunternehmen und Künstler*innen

Am 29. August 2022 hat das angekündigte Gespräch zum Thema Energie mit Vertreter*innen des Deutschen Städtetags, der Kulturministerkonferenz und dem Vertreter der Kulturstaatsministerin stattgefunden. Der DBT konnte hier Ihre Rückmeldungen in die Diskussion einbringen und auf Ihre Bedürfnisse und Sorgen aufmerksam machen. Wir haben auch an dieser Stelle nochmals betont, dass das gemeinwohlorientierte bürgerschaftliche Engagement im Tanz bei bisherigen Unterstützungen nicht ausreichend im Blickfeld war und auch dieser große Bereich mit in die Überlegungen zur Bewältigung der Energiekrise einbezogen werden muss.

Im „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ sind noch Restmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro vorhanden. Dieser Betrag sollte ursprünglich an den Finanzminister zurückgegeben werden. Der Deutsche Kulturrat – dem der DBT angehört – hat im Gespräch am vergangenen Montag vorgeschlagen, mit diesem Betrag die von der Energiekrise schwer betroffenen Kulturvereine, Kultureinrichtungen – auch die privaten -, Kulturunternehmen sowie die Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen.

Wir freuen uns, dass sich in dem gestern vorgestellten Entlastungspaket der Bundesregierung der Vorschlag des Deutschen Kulturrats wiederfindet und der Kultursektor mit 1 Milliarde Euro unterstützt werden soll.  Jetzt wird es darauf ankommen, dass die Hilfen passgenau den gesamten Kulturbereich erreichen. Der Deutsche Kulturrat bereitet hierzu konkrete Vorschläge vor.


 


26.08.2022

Positionierung des DBT in der aktuellen Energiekrise

Am 29. August wird das avisierte Energiegespräch im Deutschen Kulturrat stattfinden, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter der Kulturstaatsministerin, der Kulturministerkonferenz und des Deutschen Städtetags teilnehmen werden. Heute hat das Präsidium des DBT ein Positionspapier beschlossen, das wir in dieses Gespräch einbringen werden.

DBT Positionierung zur Energiekrise


 


05.08.2022

Bund-Länder-Gespräch zur Energiekrise
Anfrage zu Auswirkungen

Gestern hat auf Einladung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth ein Gespräch mit den Kulturminister*innen der Länder unter dem Vorsitz der nordrhein-westfälischen Kulturministerin Ina Brandes und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller zu den Auswirkungen der Energiekrise auf den Kulturbereich stattgefunden. Die Beteiligten haben erklärt, dass Kultureinrichtungen ihren Betrieb fortsetzen sollen und in der Energiekrise nicht geschlossen werden. Der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, hat bereits gefordert, dass die steigenden Energiepreise bei den öffentlichen Förderungen berücksichtigt und die Sachkostenetats entsprechend angehoben werden. Hierzu gab es bei diesem Treffen keine klaren Aussagen.

Der Deutsche Kulturrat hat nun seine Mitgliedsorganisationen um folgende Auskünfte gebeten:

  1. Welche Auswirkungen hat die Energiekrise auf Ihren Bereich?
  2. Welche eigenen Initiativen bzw. Vorgaben von möglichen Zuwendungsgebern zur Energieeinsparung gibt es in dem von Ihnen vertretenen Bereich bereits?
  3. Welche Maßnahmen wünscht sich der von Ihnen vertretene Bereich von der Politik zur Bewältigung der Energiekrise?

Falls Sie uns hierzu aus Ihrem Bereich eine Rückmeldung geben würden,  wären wir Ihnen dankbar. Wir benötigen Ihre Antwort bis zum 25. August, damit wir Ihre Belange in den anstehenden Sitzungen entsprechend vertreten können.


 


01.08.2022

Aufholpaket Kulturelle Bildung
Finanzielle Mittel für junge ukrainische Geflüchtet

Mit Theater, Tanz und Zirkus für Kinder und Jugendliche Freizeit und Ferien gestalten!

Am 21. Juli 2022 wurde das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona und Mittel für junge ukrainische Geflüchtete“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bewilligt.

Das Förderprogramm richtet sich vornehmlich an gemeinnützige Verbände, Vereine, Projekte und Initiativen in den Bereichen Theater, Tanz und Zirkus sowie an gemeinnützige Einrichtungen, die Projekte in diesen Bereichen anbieten möchten. Vom Theaterkurs in den Ferien, dem wöchentlich am Nachmittag stattfindenden Zirkusangebot über die Tanzaktivität am Wochenende -  viele Angebotsformate und Themen sind möglich. 

Die Zusatzmittel werden über den Kinder- und Jugendplan (KJP) finanziert, maßgebend ist daher das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit, mit seinen Zielstellungen und Rahmensetzungen. D. h. Gemeinschaft und soziale Erfahrungen, Beteiligung und Selbstbestimmung, Interessenorientierung und Engagement stehen im Zentrum.

Ab sofort können Fördergelder über die Zentralstelle der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) beantragt werden. Die Förderung ist zunächst auf das Jahr 2022 beschränkt.

Weitere Informationen bezüglich der Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:

https://www.bkj.de/service/corona-hilfe/aufholpaket/


 


29.07.2022

Energiesicherungspakt der Bundesregierung
Kultur soll unterstützt werden

Am 21. Juli 2022 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Information zum aktuellen Energiesicherungspaket veröffentlicht.
Am 25. Juli hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zu einem sog. „Follow-up Gipfel Energieeffizienz“ Verbandsvertreter*innen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen eingeladen. Der Deutsche Kulturrat, dem der DBT angehört, hat hier deutlich gemacht, dass man die Maßnahmen zur Energiesicherung der Bundesregierung voll unterstützt, dass aber der Kulturbereich, d.h. die Kultureinrichtungen, die Kulturwirtschaft und die soloselbständigen Kulturschaffenden von der Energiekrise existentiell betroffen sind. Minister Habeck hat bei dem Treffen deutlich gemacht, dass es keine Planungen gibt, Kultureinrichtungen wegen der Energiekrise zu schließen. Auch die soloselbständigen Kulturschaffenden sollen nicht durch das Unterstützungsnetz des Bundeswirtschaftsministeriums fallen.

Energiesicherungspaket: Weitere Stärkung der Vorsorge


 


22.07.2022

Bund, Länder und Kommunen sind zur Unterstützung von Kultureinrichtungen
und Kulturinstitutionen bei Energiekosten aufgefordert

Die steigenden Energiekosten belasten Kultureinrichtungen und Kulturinstitutionen erheblich. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Beträchtliche Steigerungen an Kosten für Strom und Wärme sind für dieses Jahr und für die kommenden Jahre zu erwarten. Öffentliche und öffentlich geförderte Kultureinrichtungen und Kulturinstitutionen haben in der Regel einen gedeckelten Sachkostenetat und können diese steigenden Energiekosten weder aus ihren Etats auffangen, noch sind sie in der Lage, die notwendigen zusätzlichen Mittel  zu erwirtschaften.

Der Deutsche Kulturrat, dem der Deutsche Bundesverband Tanz angehört,  hat deshalb Bund, Länder und Kommunen aufgefordert:

  1. Zusätzliche Mittel für Nebenkostennachzahlungen und Nebenkostenanpassungen von öffentlichen und öffentlich geförderten Kultureinrichtungen und Kulturinstitutionen bereits in diesem Jahr unbürokratisch bereitzustellen.
  2. Für die Jahre 2023 und folgende die Etats für Nebenkosten von öffentlichen und öffentlich geförderten Kultureinrichtungen und Kulturinstitutionen dem Bedarf entsprechend zu erhöhen.
  3. Weitere Haushaltsmittel für Investitionen in die bauliche Substanz von Kultureinrichtungen kurzfristig bereitzustellen, damit die Gebäude energieeffizienter, ökologischer und vor allem nachhaltiger unterhalten werden können.

     


02.06.2022

Gespräch zur Verbesserung der sozialen Lage von freiberuflichen Kulturschaffenden
Generaldebatte zum Kulturhaushalt im Bundestag

Auf Einladung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Kulturstaatsministerin Claudia Roth fand am 30. Mai ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kulturbereich zum Thema „Soziale und wirtschaftliche Lage von Freiberufler*innen im Kulturbereich“ statt. Bei dieser Gelegenheit konnte dem Bundesarbeitsminister durch den Deutschen Kulturrat für den Entlastungszuschuss für die Künstlersozialkasse, den dieser auf den Weg gebracht hat, gedankt werden – wir berichteten darüber.

Was jetzt wichtig ist, um eine Verbesserung der Einkommenssituation der Betroffenen zu erreichen, sind ein starkes Urheberrecht und Mindeststandards bei der Vergütung. Außerdem brauchen die Versicherten eine schnelle Lösung, die sich in der Künstlersozialversicherung ab dem Jahr 2023 in der Gefahr befinden, den Krankenversicherungsschutz zu verlieren, weil sie sich zeitweise auch durch nicht-künstlerische Tätigkeit finanzieren müssen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung sollte ebenfalls reformiert werden, damit Selbständige aus dem Kulturbereich einen besseren Zugang erhalten und Zeiten der Arbeitslosigkeit überbrücken können. Es ist also noch viel zu tun. Der Deutsche Kulturrat hat bereits Lösungsvorschläge erarbeitet. Inwieweit die Politik diese in ihre Überlegungen und Entscheidungen einbezieht, bleibt abzuwarten. Zunächst ist erfreulich, dass mit dem gemeinsamen Gespräch ein Anfang gemacht wurde.

Am 1. Juni fand im Deutschen Bundestag im Rahmen der Generalaussprache die Debatte zum Kulturhaushalt des Bundes statt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstrich in ihrer Rede die Bedeutung von Kunst und Kultur für die Demokratie. Konkret nannte sie vier Vorhaben:

  • Die Verbesserung der sozialen Lage im Kulturbereich,
  • für die Zukunft die Entwicklung einer Erinnerungskultur
  • die Stärkung der kulturellen Vielfalt auch im ländlichen Raum und
  • die Verbesserung der Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Freiheit der Kunst und Kultur.

Es war festzustellen, dass der Ton in der Auseinandersetzung rauer war und die Debatte kontroverser geführt wurde als in den Vorjahren.
Wir werden Sie weiter informieren.


 


20.05.2022

Künstlersozialkasse: Abgabesatz steigt 2023 voraussichtlich nur geringfügig

Gestern hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages darauf geeinigt,  einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 60 Mio. Euro für das Jahr 2023 vorzuschlagen und damit die Künstlersozialkasse zu stabilisieren. Dies ist zunächst eine gute Nachricht für die Versicherten. Sie müssen 50 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufbringen. Aber auch die abgabepflichtigen Unternehmen, Kultureinrichtungen und Vereine profitieren hiervon, denn sie müssen 30 %  der Beiträge übernehmen, für die restlichen 20 Prozent kommt der Bund auf. Mit dem vorgeschlagenen Zuschuss würde sich der Abgabesatz von derzeit 4,2 Prozent nur moderat erhöhen, voraussichtlich auf ca. 5 %.


 


18.05.2022

Fachtagung „Frauen in Führung“ am 27. und 28. Juni 2022 in Berlin
Anmeldungen bis 15. Juni 2022

Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, soll in der Fachtagung „Frauen in Kultur und Medien“ mit Referent*innen aus Kultur, Wissenschaft und Politik reflektiert werden, inwiefern sich die Situation von Frauen im Arbeitsmarkt Kultur und Medien geändert hat. Die Fachtagung findet statt

Montag, den 27. Juni von 13.00 bis 22.00 Uhr

Dienstag, den 28. Juni von 9.00 bis 13.30 Uhr

Villa Elisabeth, Invalidenstraße 4a, Berlin-Mitte

Anmeldungen an: Deutscher Kulturrat, E-Mail post(at)kulturrat.de, Telefon 030-226 05 28-0

Die Teilnahme ist kostenlos. Ausgewählte Programmpunkte werden über die Website des Deutschen Kulturrats und auf dessen YouTube-Kanal als Live-Stream übertragen.


 


18.05.2022

Steuern sparen durch Ehrenamt

häufig werden wir gefragt, ob es durch ein ehrenamtliches Engagement auch steuerliche Vorteile geben kann. Dies ist möglich. Es gibt verschiedene steuerliche Freibeträge, falls man Zuwendungen erhält, und zwar:

Übungsleiterpauschale
Alle die z.B. nebenberuflich als Dozenten, Ausbilder bei einer Universität oder Schule, in einen Verein oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts engagiert sind können hiervon profitieren. Die Übungsleiterpauschale beträgt für die Jahre 2021 und 2022 jeweils maximal 3.000 Euro.

Ehrenamtspauschale
Wer nicht im pädagogischen Bereich engagiert ist, aber z.B. für einen Tanzverein Aufgaben übernommen hat, die nicht mit einem Wahlamt verbunden sind, kann die erhaltenen Beträge bis zu einer Summe von 840 Euro steuerbegünstig anrechnen lassen. Generell ist es möglich, von beiden Pauschalen zu profitieren. Das setzt aber voraus, dass die beiden Ehrenämter gesondert vergütet werden und es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt.

Sonderausgaben
Wenn Aufwandsentschädigungen nicht angenommen werden, können diese als Sonderausgabe abgesetzt werden. Der Verzicht auf das Geld muss allerdings schriftlich vereinbart worden sein. Die Organisation kann eine Spendenbescheinigung hierfür ausstellen.

Belege aufbewahren
Belege müssen grundsätzlich nicht mehr bei Finanzamt eingereicht, aber aufbewahrt werden, damit sie jederzeit vorgelegt werden können.

Spenden
Auch bei Spenden gilt, dass die Belege nur auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen. Neben Geldspenden können auch Sachspenden berücksichtigt werden. Hier sollte man sich den Marktwert von der empfangenden Organisation quittieren lassen.


 


16.05.2022

Rat für darstellende Kunst und Tanz / Beirat Tanz des Deutschen Kulturrats
Barbara Flügge-Wollenberg erneut in ihren Ämtern bestätigt

am 3. Mai 2022 hat der Rat für darstellende Kunst und Tanz des Deutschen Kulturrats seine Sprecher*innen gewählt.  Tobias Könemann (Verband deutscher Opern- und Tanzensembles) und Claudia Schmitz (Deutscher Bühnenverein) wurden als Sprecher*in gewählt sowie Joachim Reiss (Bundesverband Theater in Schulen) als Stellvertreter.

Nach nunmehr 32 Jahren als Vertreterin des Deutschen Bundesverbandes Tanz im Deutschen Kulturrat, davon 22 Jahre als stellvertretende Sprecherin und Sprecherin des Rates hat sich Barbara Flügge-Wollenberg nun erneut bereiterklärt, als stellvertretende Sprecherin zu kandidieren. Sie wurde mit großer Mehrheit gewählt und darüber hinaus in ihrem zusätzlichen Amt als Vorsitzende des Beirat Tanz erneut bestätigt.

Wir freuen uns, dass der DBT mit Barbara Flügge-Wollenberg auch in den nächsten drei Jahren eine kompetente und engagierte Vertretung im Deutschen Kulturrat haben wird und gratulieren ihr ganz herzlich zur Wahl.


 


09.05.2022

MIXED UP Wettbewerb für kreative Kooperationen startet im Mai 2022

Der MIXED UP Wettbewerb zeichnet mit seinem Wettbewerbsthema im Jahr 2022 „Ganztag – zusammen gestalten“ Träger und deren Partner aus, die sich mit ihrer Bildungspraxis gemeinsam für einen vielfältigen Ganztag einsetzen. Es werden drei Preise in Höhe von je 5.000 Euro verliehen. Denn Kultur, Medien, Spiel und Bewegung gehören unverzichtbar zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch in den Ganztag.

Konkret werden Projekte gesucht, die zeigen, wie mit mehr „Kooperation und Sozialraum“, oder mit „Partizipation und Demokratie“ oder ungewöhnlichen „Konzepten und Innovationen“ die Angebote bzw. Qualität im Ganztag erweitert werden können. Denn die Möglichkeiten Kultureller Bildung und der Jugendarbeit im Ganztag zu wirken, sind ebenso vielfältig wie die Lebenslagen junger Menschen und die Städte und Regionen, in denen sie aufwachsen.

Teilnehmen können Träger von Projekten, Angeboten oder Konzepten im Ganztag, die von mindestens zwei Kooperationspartnern – aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit oder dem Sozialraum umgesetzt werden. Idealerweise umfasst die Kooperation mindestens einen schulischen bzw. Hort-Partner und einen Partner aus der non-formalen Bildung. Dies ist jedoch keine Voraussetzung dafür, sich am Wettbewerb beteiligen zu können.

Der MIXED UP Wettbewerb wird von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) – dem Dachverband für Kulturelle Bildung in Deutschland – und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgerichtet.

Weitere Informationen sind bereits jetzt unter www.mixed-up-wettbewerb.de verfügbar. Das Bewerbungsformular wird mit dem Bewerbungsstart zum 05. Mai 2022 freigeschaltet.


 


25.04.2022

Programm NEUSTART KULTUR aufgestockt

Mentoringprogramm für weibliche Führungskräfte im Kulturbereich: Anmeldungen ab jetzt

Fachtagung „Frauen und Führung“ am 27. und 28. Juni 2022 in Berlin

Unterstützung der Ukraine aus dem Kulturbereich

Zu 1: Programm NEUSTART KULTUR
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat weitere Mittel freigegeben, und zwar 32,8 Millionen Euro, um die Kulturszene weiter zu unterstützen. Die Stiftungen, Fonds und Verbände, die im Auftrag des Ministeriums die Mittel vergeben, sind der Ansicht, dass der Förderzeitraum bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden muss. Ob dies bei den derzeitigen politischen Entwicklungen, die nicht ohne Auswirkung auf die Staatsfinanzen sind, realisiert werden kann, bleibt abzuwarten.  

Zu 2: Mentoringprogramm für weibliche Führungskräfte im Kulturbereich
Hoch qualifizierte Künstlerinnen und Kulturschaffende, die bereits vielfältige Berufsstationen absolviert haben und nun eine Führungsposition anstreben, können sich für das bundesweite „1:1 Mentoring-Programm“ ab sofort bewerben. Details erfahren Sie unter info(at)deutscherkulturrat.de , Rubrik „Themen“ oder über Dr. Cornelie Kunkat, Referentin für Frauen in Kultur, Telefon 030 / 2 26 05 28 12, E-Mail c.kunkat(at)kulturrat.de.

Zu 3: Fachtagung „Frauen und Führung“
Die nächste Fachtagung findet am 27. und 28. Juni in Berlin statt. Fünf Jahre nach Erscheinen der Kulturratsstudie zu diesem Thema soll reflektiert werden, inwiefern sich die Situation von Frauen im Arbeitsmarkt Kultur und Medien geändert hat: Stehen andere Wirtschaftsbereiche mit Blick auf Frauen in Führungspositionen besser da? Was sind die Anforderungen an moderne Führung? Welche Wirksamkeit haben Frauennetzwerke? u.v.a.m.

Die Tagung findet in Präsenz statt, und zwar in der Villa Elisabeth, Invalidenstraße 4a in Berlin Mitte. Nähere Informationen werden noch folgen.

Zu 4: Unterstützung der Ukraine aus dem Kulturbereich
Der Deutsche Kulturrat informiert auf seiner Website unter www.kulturrat.de/ukraine  über aktuelle Maßnahmen aus dem Kulturbereich, Spendenaufrufe und Unterstützungsmaßnahmen. Dabei werden staatliche wie auch zivilgesellschaftliche Förderer aus allen kulturellen Bereichen in den Blick genommen. Das Ziel ist, denjenigen, die Hilfe brauchen und denjenigen, die sich engagieren wollen, einen Anlaufpunkt zu bieten. Falls auch Sie sich direkt beteiligen wollen, ist dies über post(at)kulturrat.de möglich.  


 


30.03.2022

Chancen für Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen:
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
Pflicht zur flächendeckenden Umsetzung ab 2026

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass ab dem Jahr 2026 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung in der Schule haben werden. Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII festgelegt. Mit 3,5 Milliarden Euro wird der Bund den Aufbau für den Ganztag in Grundschulen unterstützen und ab dem Jahr 2030 sind weitere 1,3 Milliarden Euro pro Jahr hierfür eingeplant. Die Umsetzung ist eine große Herausforderung für Bund, Länder und vor allem für die Kommunen, denn längst sind nicht alle Schulen und Kommunen räumlich, infrastrukturell und vor allem personell hierfür ausgerüstet.

Das Gesetz sieht zwar auch die Förderung der Kinder, aber vor allem die Entlastung der Eltern vor, in dem, wie es heißt, eine Betreuungslücke geschlossen wird. Umso wichtiger ist es daher, die Verantwortlichen frühzeitig darauf hinzuweisen, dass die verpflichtende Betreuung keine Verwahrung der Kinder sein sollte, sondern eine qualitativ hochwertige Förderung sein muss.  Es wird also wichtig sein, ausreichende Plätze zu schaffen und gute Fachkräfte zu gewinnen. Hier besteht eine sehr gute Chance für die kulturelle Bildung und insbesondere für qualifizierte Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen.

Der Fachausschuss Bildung des Deutschen Kulturrats, dem der DBT angehört, hat sich bereits jetzt eingehend mit der Thematik befasst und eine Stellungahme hierzu erarbeitet, die am 23. März 2022 vom Sprecherrat des Deutschen Kulturrats, dem der DBT ebenfalls angehört, übernommen wurde. Der Deutsche Kulturrat wird diese Stellungnahme nun den Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen zuleiten.  

DBT Stellungnahme Ganztag DKR


 


18.03.2022

Vorschläge der Kultusministerkonferenz zur Verbesserung der sozialen Lage von Kulturschaffenden

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition des Bundes ist festgehalten, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige verbessert werden soll. Die Kultusministerkonferenz hat dies aufgegriffen und ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wie die soziale Absicherung bei Lücken in der Erwerbsbiografie von Kulturschaffenden verbessert werden kann.

Länder und Kommunen tragen den größten Teil der Kulturfinanzierung. Es ist erfreulich, dass auch die Honorarempfehlungen für Kulturschaffende nun konkrete Formen annehmen und die Länder hier voranschreiten wollen. Wichtig wird sein, dass nicht – wie schon einmal geschehen – höhere Honorare festgelegt, aber die öffentlichen Zuschüsse nicht erhöht werden. Dies wäre für die Betroffenen am Ende keine wirkliche finanzielle Verbesserung. Es bleibt also abzuwarten, ob man hier gelernt hat.


 


09.03.2022

Spendenaufruf!
Solidarität mit Tanzschaffenden in der Ukraine

Seit Beginn des Russland-Ukrainekrieges, steht die LAG Tanz Mecklenburg-Vorpommern e. V. im täglichem Austausch mit Nataliia Mogolivets – Gründerin und Leiterin der ukrainischen Sektion des „Conseil International de la Danse UNESCO/CID" - aus der Stadt Lviv in der Westukraine.

Nataliia Mogolivets und ihr Team haben bereits in den ersten Tagen des Krieges ihre Arbeit als Tanzschaffende beendet und ihre Räumlichkeiten zu Auffangorten für Flüchtende umfunktioniert und sich offiziell mit einem Hilferuf an die LAG Tanz Mecklenburg-Vorpommern gewendet.

Die Not vor Ort ist groß!
Die gesamte Stadt ist mittlerweile Zufluchtsort und die Zahl der täglich ankommenden Menschen steigt tausendfach. Es fehlt vor allem an finanziellen Mitteln für die Beschaffung von Lebensmitteln, Heizmaterial, Hygieneartikeln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs.

Wir freuen uns über jede Spende, die das Engagement von Nataliia Mogolivets und ihrem Team unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

Solidarität mit Tanzschaffenden in der Ukraine


 


08.03.2022

Sonderfonds des Bundes:
Wirtschaftlichkeitshilfe bis 31.12.2022 verlängert
Frist für freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen bis 31.03.2022 verlängert

Es gibt aktuell wieder zwei Entscheidungen des Bundes, die für Organisatorinnen und Organisatoren von Kulturveranstaltungen von Bedeutung sind:

Wirtschaftlichkeitshilfe
Viele Kulturveranstaltungen konnten bedingt durch die Coronapandemie nicht stattfinden. Auch wenn ab 20.03.2022 die bestehenden Einschränkungen für Kulturveranstaltungen aufgehoben werden, dürfte es wahrscheinlich sein, dass noch nicht alle Veranstaltungen auch wirtschaftlich relevant durchgeführt werden können. Die Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe wird hier sicherlich hilfreich sein und zu mehr Planungssicherheit führen.

Freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen
Am 2. März wurde entschieden, die Frist für die freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen zu verlängern. Das bedeutet, dass für pandemiebedingte Absagen von Veranstaltungen die Ausfallversicherung in Anspruch genommen werden kann. Dies betrifft Kulturveranstaltungen, die beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert sind.


 


07.02.2022

Bundeskulturpolitik: Neue Strukturvorhaben

die Bundeskultur ist sozusagen „grün“ geworden: Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) ist Staatsministerin Claudia Roth, für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist Wirtschaftsminister Robert Habeck zuständig und für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist Bundesaußenministerin Annalena Baerbock verantwortlich.  Neu ist, dass im Koalitionsvertrag die Kulturpolitik im Inland und die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in einem Kapitel behandelt werden.

Für die Kulturpolitik im Inland könnten zwei geplante neue Strukturen wichtig werden:

  1. „Plenum der Kultur“
    Um die kulturpolitische Diskussion zu befördern, soll das „Plenum der Kultur“ eingerichtet werden, an dem Bund, Länder, Kommunen, Verbände sowie weitere Kulturakteure teilnehmen sollen. Unklar ist derzeit noch, wie genau dieses Kulturplenum aussehen soll, wer mitdiskutieren kann, ob es zentral oder dezentral geplant ist, wer letztlich Absender und Adressat ist und mit welcher Verbindlichkeit debattiert werden kann.
     
  2. Initiative „Green Culture“
    Es soll eine zentrale Anlaufstelle „Green Culture“ geschaffen werden, die Beratung, Ressourcen und Wissen für die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit in der Kultur bieten soll. Unklar ist, ob die bereits bestehenden Beratungs- und Vernetzungsstellen, das von der vormaligen BKM geförderte  „Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit“ ausgebaut und gegebenenfalls neu akzentuiert oder das Rad neu erfunden werden soll. Ob Staatsministerin Roth hier künftig einen zusätzlichen Förderschwerpunkt setzen will, ist ebenfalls noch unklar.

Mit Hubertus Heil, dem Bundesarbeits- und Sozialminister ist dann doch noch ein Sozialdemokrat übriggeblieben, der für die Stabilisierung der sozialen Lage der Kulturschaffenden zuständig ist. Im Koalitionsvertrag werden hierzu umfangreiche Ausführungen zu den Vorhaben in dieser Wahlperiode gemacht, wie Veränderungen in der Arbeitslosenversicherung, damit sie besser für Selbständige nutzbar wird, die Stärkung der Künstlersozialversicherung und die Frage der Mindesthonorare.


 


19.01.2022

Neustarthilfe, die nicht an Betriebsausgaben gekoppelt ist:
Beantragung ab sofort möglich

Zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm:
Rückzahlungsfrist bis 31. Dezember 2022 verlängert

Neustarthilfe 2022 des Bundeswirtschaftsministeriums   
Beantragen können diese Hilfe Betroffene, die coronabedingte Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können antragsberechtigt sein neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristete Beschäftigte aus dem Kulturbereich, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Unterstützung gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Die Hilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt. Wichtig: Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm:
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Rückzahlungsfrist für zu viel erhaltene Unterstützung aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Das ist besonders für jene Solo-Selbständige und Unternehmen wichtig, die aktuell weitere Einbußen aus den bestehenden Beschränkungen bzw. coronabedingte Umsatzausfälle hinnehmen müssen.


 


20.12.2021

Überbrückungshilfe III Plus
Verlängerung der Antragsfrist bis 31. März 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angekündigt, weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützen zu wollen. Neu ist eine zeitlich befristete Antragsberechtigung für „freiwillige Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen“. Hier wird die Antragsfrist bis 31. März 2022 verlängert. Die genauen Modalitäten werden in Kürze auf der Seite des Bundesministeriums veröffentlicht werden www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.  

Die Anträge werden aber wahrscheinlich nur wieder über sog. „prüfenden Dritte“ – in der Regel Steuerberater*innen – möglich sein.


 


14.12.2021

Künstlersozialkasse: Regelungen für das Jahr 2022

Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse setzt voraus, dass mindestens ein Jahreseinkommen von über 3.900 Euro aus künstlerischer Tätigkeit erzielt werden muss. Diese Grenze darf normalerweise nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren unterschritten werden.  Mit Rücksicht auf die schwierige Situation der Versicherten in der Pandemiezeit wird diese Regelung – wie in den Jahren 2020 und 2021 – auch im Jahr 2022 unberücksichtigt bleiben.

Damit die Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat aus nichtkünstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen, ist die Sonderregelung der Zuverdienstmöglichkeit bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Das bedeutet, ein Zuverdienst aus nichtkünstlerischer selbständiger Tätigkeit bis zu 1.300 Euro im Monat ist möglich.  

Die Sozialabgabe bleibt weiter stabil bei 4,2 %.


 


14.12.2021

Koalitionsvertrag und Kultur: Was ist geplant?

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind folgende Zielvorgaben enthalten:

1 Strukturen

  • Es soll ein Plenum der Kultur etabliert werden, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft  beteiligt werden, um die Kooperation zu verbessern.
  • Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung eingesetzt  werden. Ferner sollen eingerichtet werden
  • eine Anlaufstelle „green culture“, ein „Kompetenzzentrum für digitale Kultur“, eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ und ein Sonderprogramm „Globaler Süden“.

2 Weitere Themen;

  • Soziale Lage: z.B. sollen Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden, Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert werden. Für neue Selbständige soll z.B. eine Pflicht zur Altersvorsorge eingeführt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung soll hier die Regel werden.  Ferner sollen die Wirkung der Grundrente  evaluiert und die bisherige Grundsicherung zu einem Bürgergeld umgewandelt werden. Bei der sog. „Scheinselbständigkeit“ soll - gerade mit Blick auf die digitale Arbeitswelt - mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
  • Kulturförderung: Neustart-Programme sollen fortgeführt  und die Kulturstiftung des Bundes sowie die Bundeskulturfonds gestärkt werden.  
  • Urheberrecht: Fairer Interessenausgleich, Verbesserung der Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte.
  • Medien: Die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen soll gewährleistet und ggf. gefördert werden. Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden.
  • Erinnerungskultur: Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll verstetigt und modernisiert werden. Restitution von NS-verfolgungsbedingt  entzogenem Kulturgut soll verbessert und die „Bundesstiftung Aufarbeitung“ soll gestärkt werden.
  • Koloniales Erbe: Die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Zusammenhängen soll unterstützt werden. Die Digitalisierung und Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll vorangetrieben werden.
  • Auswärtige Kultur und Bildungspolitik: … soll weiter gestärkt, flexibilisiert und über Ressortgrenzen hinaus koordiniert werden. Die Mittlerorganisationen sollen gestärkt und ihnen in der kulturellen Bildung neue Formate in Deutschland ermöglicht werden. 

Die Ampelparteien haben sich hier einiges vorgenommen. Wir werden sehen, was tatsächlich realisiert werden wird.


 


13.12.2021

Corona-Schutzmaßnahmen für die Kultur

Auf folgende einheitlichen Schutzmaßnahmen sich haben sich Bund und Länder geeinigt:

Alle Kultureinrichtungen, Theater, Kinos, Museen usw. müssen die 2G-Regel einhalten. Alle Kulturveranstaltungen können nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können sowie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Regelungen gelten auch für den Einzelhandel, das betrifft in der Kultur z.B. den Buchhandel, Galerien, den Musikalienhandel oder auch den Handel mit Kunsthandwerk. Den Ländern steht jedoch auch noch offen, diese Regeln zu verschärfen und zusätzlich einen Test vorzuschreiben.

Großveranstaltungen im Kulturbereich unterscheiden sich nicht zu den Regelungen im Sport. In geschlossenen Räumen dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer Maximalzahl von 5.000 Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die gleiche Kapazitätsgrenze und maximal 15.000 Zuschauer.

Zu Schutzmaßnahmen für Vereinsaktivitäten oder Fortbildungen bzw. Seminare bitte auf die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer achten.


 


13.12.2021

Weitere Reform des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet

zwischenzeitlich sind weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes („Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“) durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Was wurde für die Kultur erreicht?

Der Hauptausschuss des Deutschen Bundestags hat die Kritik des Deutschen Kulturrats aus der vergangenen Woche aufgenommen, leider aber nur teilweise. In der Begründung des Gesetzes steht nun
„Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden“.

Das ist nicht so viel wie erhofft, aber bei vorgebrachten Änderungswünschen von insgesamt 33 Organisationen wie Sozialverbänden, Krankenkassen, Gewerkschaften, Ärzte- und Apothekervereinigungen, um nur einige zu nennen,  ist diese Berücksichtigung zunächst durchaus ein gutes Ergebnis für die Kultur.

Schon im Vorfeld der Bundestagswahlen haben die Ampelparteien erklärt, dass sie an einer Verankerung von Kultur als Staatsziel in der Verfassung Interesse haben. Die neue Staatsministerin für Kultur – Claudia Roth – hat dazu bemerkt „Kultur als Staatsziel im Grundgesetz festzuschreiben sollte das Interesse aller demokratischen Parteien im Bundestag sein“. Bei dieser Äußerung hatte sie sicherlich die Oppositionsparteien im Blick, denn ohne deren Stimmen wird dies nicht erreichbar sein.  Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Dinge hier entwickeln. Den Vorsitz im Kulturausschusses des Deutschen Bundestags wird weiterhin die SPD stellen.


 


10.12.2021

Neuigkeiten beim Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

bei der Bundesförderung von Kulturveranstaltungen gibt es Neuerungen.  

Nähere Informationen finden Sie im heutigen Rundbrief des Deutschen Kulturrats – siehe Auszug.


 


09.12.2021

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Infektionsschutzgesetz)
Anhörung zum Gesetzesvorhaben am 8.12.2021

in zahlreichen Sitzungen, u.a. auch gestern, haben die Sprecher*innen der Sektionen des Deutschen Kulturrats (der DBT vertritt den „Rat für darstellende Kunst und Tanz“) über die Entwicklung der Pandemielage und was für den Kulturbereich in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig ist, beraten und der Politik Vorschläge gemacht.

Gestern Nachmittag fand eine öffentliche Anhörung zum dem geplanten Gesetzesvorhaben im Hauptausschuss des Deutschen Bundestages statt. Der Deutsche Kulturrat hat hieran teilgenommen (Positionierung siehe Anhang).

Den Vertreter*innen der Verbände im Deutschen Kulturrat war es u.a. auch wichtig, die Kultur nicht mehr unter Freizeiteinrichtungen subsumiert zu finden, wie es bisher der Fall war, sondern deren gesellschaftliche Bedeutung durch Eigenständigkeit hervorzuheben - in der Hoffnung auf einen sensibleren Umgang der Politik mit diesem Bereich als bisher, z.B. in Bezug auf Maßnahmen in der Pandemie.  

Am Freitagvormittag wird die 2. und 3. Lesung und damit voraussichtlich die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Deutschen Bundestag stattfinden.


 


24.11.2021

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen  
Online-Info-Veranstaltung der Bundesländer und des Deutschen Kulturrats
am 02.12.2021 - Anmeldung erforderlich

Vor dem Hintergrund der sich aktuell wieder zuspitzenden Pandemie-Situation kommt es bundesweit erneut zu verschärften behördlichen Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Im Zusammenhang mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt sich für viele Veranstalterinnen und Veranstalter daher unter anderem die Frage, inwieweit die geplanten bzw. bereits in einigen Bundesländern vorgegebenen 2G(+)-Regelungen Auswirkungen auf die Antragstellung haben.

Daher laden die Bundesländer und der Deutschen Kulturrat am 2. Dezember 2021 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr zu einer weiteren Online-Infoveranstaltung ein.

In der Info-Veranstaltung präsentieren Vertreterinnen und Vertreter der Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Gast die Aktualisierungen des Programms und beantworten Fragen der Teilnehmenden - insbesondere mit Blick auf die neuesten Entwicklungen. Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende „Kreativ Kultur Berlin“ moderiert die Veranstaltung und hat die technische Federführung.

Eine Anmeldung ist notwendig! Siehe: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/L8IiuxvU

Die Infosession wird aufgezeichnet und im Nachhinein auf dem YouTube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin (https://www.youtube.com/channel/UCJESZ_z3IORIiWr9PZQQoTQ) zur Verfügung gestellt.

Eine tiefergehende Einführung in die Grundlagen des Förderprogramms wird es in dieser Infosession nicht mehr geben. Hierzu können Sie sich in den FAQ (https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq) und den Aufzeichnungen der vergangenen Infosessions (https://www.youtube.com/playlist?list=PLv0lbpfLGuCAcLXT_RHFjJlyO-N0PCYKU) informieren.

Sollten Sie Nachfragen zum Sonderfonds haben, so wenden Sie sich bitte auch an die zentrale Hotline und oder nutzen Sie die Service-E-Mail.

Service-Hotline 0800 6648430

E-Mail: service(at)sonderfonds-kulturveranstaltungen.de


 


01.06.2021

Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für Kulturveranstaltungen

Mit dem Sonderfonds will der Bund nach der langen Zeit der Pandemie wieder ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen möglich machen. Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Veranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

Baustein 1: Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen …

die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Dies gilt für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021. Dabei sind die geltenden Corona-Schutzkonzepte und die zugelassene Höchstzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern des Landes zu beachten.

Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste der Veranstalter ausgeglichen. Bei pandemiebedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 bzw. aus den ersten 1.000 verkauften Tickets ab August 2021 um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss. Bei besonders strengen Hygieneauflagen und einer Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden auf unter 25 Prozent der Maximalauslastung kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds weiter ansteigen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Veranstaltung gedeckelt.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann nach der Durchführung der Veranstaltung über die Landeskulturbehörde gestellt werden in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. Vor der Veranstaltung muss die Veranstaltung registriert werden. Dabei sind das Hygienekonzept oder ähnliche Dokumente einzureichen, die geplante und erwartete Auslastung anzugeben sowie die maximale Kapazität des Veranstaltungsorts.

Baustein 2: Ausfallabsicherung für kleinere und größere Kulturveranstaltungen

Für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucher*innen ist eine Entschädigung von 50 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten vorgesehen, falls die Veranstaltung für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war und wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen nicht stattfinden kann. Größere Veranstaltungen mit über 2.000 Besucher*innen, die ab dem 1. September 2021 geplant werden, sichert der Fonds mit maximal 80 Prozent der Ausfallkosten ab. Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe gibt es eine feste Liste an förderfähigen Kosten. Dazu zählen z.B. Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleister etc. Kosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn sie vor der Antragstellung angefallen sind. Die Ausfallabsicherung soll ab Ende August bereitstehen.

Die administrative Umsetzung des Sonderfonds des Bundes erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Zusätzlich wird ein Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz der Beauftragen für Kultur und Medien eingerichtet, dem auch Vertreter*innen des Bundesministeriums der Finanzen sowie der Länder angehören, ebenso der Deutsche Kulturrat. Unterstützt wird der Lenkungsausschuss durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


 


29.02.2021

Finanzhilfen für die Kultur im Gespräch

Der Deutsche Kulturrat ist in ständigem Kontakt mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Finanzministerium, dem Arbeitsministerium und der Kulturstaatsministerin, um auf alles Notwendige hinzuweisen, damit der Kulturbereich ökonomisch einigermaßen durch die anhaltende Krise kommt.

Bei den Hilfsmaßnahmen ist folgendes im Gespräch:

Überbrückungshilfe III
Bundesfinanzminister und Bundeswirtschaftsminister planen die bereits geltenden Überbrückungshilfen III nachzubessern. Dabei soll wohl der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Am 27. Januar hat der Bundesfinanzminister nun erklärt, dass für die schwierige Lage in der Kultur- und Kreativwirtschaft eine gute Lösung gefunden worden sei: „Wenn ein Event ausfällt, können die entstandenen Kosten übernommen werden. Und Abschreibungen werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt“.

Weiter arbeitet der Bundesfinanzminister an einem neuen Hilfsfonds, der zwei Elemente umfassen soll:

  1. Die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen, die aufgrund von Hygienevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen als wirtschaftlich notwendig wäre.
  2. Eine Art Versicherung für größere Kulturveranstaltungen. Die Versicherung soll einspringen für den Fall, dass eine Veranstaltung geplant und organisiert wird, wegen Corona dann aber wider Erwarten doch abgesagt werden muss.

November- und Dezemberhilfen
Die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen sollen von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden. Hierbei ist allerdings zu bemerken, dass es sicherlich hilfreich wäre, wenn endlich die regulären Hilfen vollständig ausgezahlt würden.

Neustarthilfe für Soloselbständige
Auch hier soll eine deutliche Verbesserung erfolgen, und zwar, indem künftig die Hälfte der finanziellen Einbußen geltend gemacht werden können. Bisher waren dies nur 25 Prozent. Die Gesamtfördersumme voll von Januar bis Juni 2021 von insgesamt 5.000 auf 7.500 Euro angehoben werden. Antragsberechtigt sollen auch „unständige Beschäftigte“ sein. Das sind Personen, die häufig kurzfristige Anstellungsverhältnisse haben (Beispiel Tänzer*innen).

Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Im Bundesarbeitsministerium werden derzeit strukturelle Verbesserungen für soloselbständige Kulturschaffende diskutiert. Ob hieraus eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige entstehen wird, bleibt abzuwarten.

NEUSTART KULTUR
Bei diesem bestehenden Programm wurden bisher mehr Anträge gestellt als positiv beschieden werden können. Inzwischen sind 900 Millionen des Programms konkret belegt. Die Kulturstaatsministerin bemüht sich um eine Aufstockung von 1,5 Milliarden zusätzlich.

Förderungen in den einzelnen Bundesländern: Arbeitsagentur berät Solo-Selbständige, Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer sowie Künstler
Betroffene werden beraten, welche Hilfe im jeweiligen Bundesland infrage kommt, wie Anträge gestellt werden können und welche Unterlagen erforderlich sind. Die Hotline 0800 / 4 55 55 21 ist montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zu erreichen.



16.02.2021

VEREINSRECHT IN DER PANDEMIE
COVID 19-Gesetz verlängert bis 31. Dezember 2021

Viele Rückfragen zeigen uns, dass Unsicherheit besteht, wie im Jahr 2021 mit Mitgliederversammlungen, Beschlüssen und Wahlen umgegangen werden kann. Im sog. COVID 19-Gesetz werden diese Fragen beantwortet.  In § 5 des Gesetzes heißt es:

VEREINE UND STIFTUNGEN

Zum Vorstandsamt

  1. Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

Zu Mitgliederversammlungen

  1. Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszüüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

Zu Beschlüssen

  1. Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn
  • alle Mitglieder beteiligt wurden
  • bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und
  • der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Die Gültigkeit des Gesetzes wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).

Wir wissen, wie schwierig die Situation der Vereine und Verbände derzeit ist, wenn eigentlich laut Satzung Wahlen notwendig wären oder sonstige Entscheidungen zu treffen sind. Die Verlängerung der Geltungszeit des Gesetzes gibt uns allen die Möglichkeit, auch wenn die Satzung etwas anderes vorsehen sollte, flexibel handeln zu können.


 


08.02.2021

PLAN DER KULTURMINISTER: DREI STUFEN ZUR WIEDERERÖFFNUNG DER KULTUREINRICHTUNGEN

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wurde ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt. Es ist zu hoffen, dass damit die Anträge, über die bisher nicht entschieden wurde, nunmehr berücksichtigt werden können.

Für das heutige Gespräch der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin haben die Kulturminister*innen zwischenzeitlich einen Vorschlag zur Wiedereröffnung der Kultur gemacht:

  1. Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann auch die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen, der Musik- und Kunstschulen
  2. Wenn der Einzelhandel wieder öffnet, dann auch Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken,  Freiluftveranstaltungen bis zu 250 Teilnehmer*innen
  3. Wenn die Gastronomie wieder öffnet, dann sollen auch möglich sein Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Kinos, ebenso Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur.

Viele von Ihnen haben in den letzten Monaten ihren Mitgliedern, ihren Schülerinnen und Schülern digitale Tanz-Angebote gemacht, die auch gut angenommen wurden. Letztlich ersetzt jedoch kein noch so gutes digitales Angebot das direkte Erleben. Der Lockdown hat noch einmal deutlich gemacht, wie sehr wir alle einander, die Gemeinschaft brauchen. Es ist daher zu hoffen, dass das Treffen der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin dazu beiträgt, dass wir wieder eine Perspektive aufgezeigt bekommen, unter welchen Bedingungen wer wann wieder öffnen kann. Der Deutsche Kulturrat drückt es so aus: “Wir brauchen ein klares Signal, dass die Kultur sehr bald wieder im Spiel ist“ und schlägt eine bundesweite Werbekampagne unter dem Motto „Wir sind wieder da!“ vor.


 


08.01.2021

Steuerliche Veränderungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine ab 1. Januar 2021

Folgende Verbesserungen sind ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten:

Übungsleiterpauschale
Der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter*in wurde von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben.

Ehrenamtspauschale
Der steuerliche Freibetrag für ehrenamtlich Tätige wurde von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben.  Bis zu diesem Betrag können Vereinsmitglieder finanzielle Leistungen von ihrem Verein erhalten, wenn sie Tätigkeiten für den Verein erledigen, die über ihre Aufgaben als Mitglied des Vereins hinausreichen. Die Ehrenamtspauschale ist mithin nicht für Tätigkeiten anwendbar, die in direktem Zusammenhang mit einem Ehrenamt erfüllt werden, wie z.B. eine Vorstandstätigkeit, außer, wenn die Möglichkeit einer Vergütung hierfür in der Satzung konkret verankert ist.

Dem Verein entstehen bei einer finanziellen Leistung in der festgelegten Höhe keine weiteren Kosten durch Steuern oder Sozialabgaben.

Zuwendungsnachweis für Spenden
Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen für die Spendenden der Kontoauszug und für den Verein der  Beleg über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Vereinen
Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.

Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Vereine
Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wurde.


 


20.11.2020

Allianz für Weltoffenheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaat – gegen Intoleranz, Menschenfeindlichkeit und Gewalt

Die Allianz hat in einem gemeinsamen Aufruf dafür geworben, angesichts der aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren, den Diskurs zu suchen und Solidarität zu üben.

Die Allianz richtet folgenden Appell an die Politik und an die Mitbürgerinnen und Mitbürger:

  • Parlamente auf Bundes- und Länderebene sind in unserer Demokratie die zentralen Orte politischer Debatten und Entscheidungen. Dies muss auch in Ausnahmesituationen gelten.
  • Die Politik muss Maßnahmen, mit denen Grund- und Freiheitsrechte vorübergehend eingeschränkt werden, gut begründen und erklären. Dazu zählt auch, dass sie auf die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen achtet und mit allen Teilen der Gesellschaft aktiv das Gespräch sucht.
  • Politik und Gesellschaft sind gemeinsam gefordert, neue Räume für die Debatte, für Kritik und konstruktive Vorschläge zu eröffnen. Wir alle stehen in der Verantwortung, Menschenleben zu schützen und jenen beizustehen, die unter der Pandemie besonders leiden.

Die Allianz ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, das im Februar 2016 ins Leben gerufen wurde. Ihm gehören an: die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Deutsche Bischofskonferenz, der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Zentralrat der Juden in Deutschland,  der Koordinationsrat der Muslime, der Deutsche Naturschutzring sowie der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Kulturrat.

Abschließend heißt es in dem Appell:
„Gemeinsam wird es den Menschen in unserem Land gelingen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Folgen der Krise mit Solidarität aufzufangen.“

Das Präsidium des Deutschen Bundesverbandes Tanz, der Mitglied im Deutschen Kulturrat ist, schließt sich diesem Aufruf explizit in vollem Umfang an.


 


12.11.2020

„Novemberhilfe“ 2020 des Bundes – Details Digitale Mitgliederversammlungen – auch 2021 möglich

Es gibt wieder einige Informationen, die für Sie interessant sein könnten:

„Novemberhilfe“ des Bundes
Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben nun Eckdaten für die angekündigte „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ in Höhe von zehn Milliarden Euro festgelegt – bisher bekannte Details siehe Anhang. Auch Vereine, deren Betrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist, sollen hier bedacht werden. Ob dies tatsächlich gelingt, hängt letztlich von der Ausgestaltung der Antragsvoraussetzungen ab, die derzeit noch nicht klar sind. Wir setzen uns kontinuierlich über unsere politischen Kontakte auch für eine vereinsfreundliche Umsetzung ein.

Digitale Mitgliederversammlungen
Am 28. Oktober 2020 ist eine Verlängerung von Sonderregelungen im Vereinsrecht mit Wirkung bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Vereine dürfen damit weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen, auch wenn deren Satzung eine digitale Durchführung bislang noch nicht vorsieht.

Download

Anhang - Novemberhilfe 2020


 


09.11.2020

2. Lockdown: Was kommt danach?

Ihre Meinung ist gefragt

Der Lockdown ist wichtig, um die zweite Corona-Welle zu brechen. Wird das Virus dann verschwunden sein? Mit Sicherheit nicht. Die Sprecher des Rat für darstellende Kunst und Tanz des Deutschen Kulturrats (Deutscher Bühnenverein: Marc Grandmontagne, Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer: Tobias Könnemann, Bundesverband Theater in Schulen: Joachim Reiss, Deutscher Bundesverband Tanz: Barbara Flügge-Wollenberg) haben sich deshalb in den vergangenen Wochen öfter kurz zusammengeschlossen, um die aktuelle Situation zu diskutieren. Die Sprecher sind der Ansicht, dass eine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ wahrscheinlich frühestens im Jahr 2022 möglich sein wird. Dies wird u.a. auch begleitet werden von finanziellen Problemen, die sich durch die fehlenden Steuereinnahmen in den kommenden Jahren bei Ländern und Kommunen ergeben. Man war sich einig, dass es umso mehr darauf ankommen wird, deutlich zu machen, welchen Stellenwert Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft haben und welche Aufgabe ihnen zukommt.

Angesichts dessen haben sich die Sprecher vorgenommen, eine Stellungnahme zu erarbeiten, die sich mehr auf eine Zukunftsperspektive für die darstellende Kunst und den Tanz insgesamt richtet. Die 30 großen Bundesverbände der Sektion werden daher gebeten, z.B. folgende Fragen zu behandeln:

  1. Wie soll es für ihre Mitglieder weitergehen, wenn die Corona-Pandemie weiter anhält?
  2. Vor welchen Problemen werden ihre Mitglieder nach dem Ende der akuten Pandemie stehen?

Um diese Fragen umfassend beantworten und hier für Sie aktiv werden zu können, ist uns Ihre persönliche Einschätzung wichtig. Wir bitten Sie daher, uns bis zum 16. November 2020 eine Rückmeldung zu geben, damit Ihre Sichtweise in die Stellungnahme einfließen kann.


 


26.10.2020

Bundesweite Fördermöglichkeiten

  • Weitere Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums - Antragstellung bis 31. Dezember 2020
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Organisationen
  • Deutscher Kulturrat fordert fiktiven Unternehmerlohn

Zwischenzeitlich gibt es weitere bundesweite Fördermöglichkeiten, auf die wir Sie gerne hinweisen wollen:

Bundeswirtschaftsministerium: Förderung für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert nun in einer zweiten Phase. Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige aller Branchen sowie Unternehmen aller Größen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 zu verzeichnen haben oder einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich 30 Prozent in den  Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr. Der Antrag muss durch einen „prüfenden Dritten“, d.h., zum Beispiel durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater eingereicht werden. Die direkte Antragstellung beim Bundeswirtschaftsministerium ist nicht möglich. Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen „prüfenden Dritten“ eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und die angefallenen Fixkosten.

Das Programm bezieht sich nun auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020.

Der Antrag kann einmalig bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Förderung von Organisationen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie in 2020
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen sowie Nachwuchsgewinnung. Anträge können gestellt werden an: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, 17235 Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, Telefon 03981 – 2174300, E-Mail: foerderung(at)d-s-e-e.de, www.deutsche-stiftung-engagement -und-ehrenamt.de.

Deutscher Kulturrat fordert fiktiven Unternehmerlohn
Am 22. Oktober 2020 fand eine Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier und Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Branchen statt. Thema war unter anderem die Wirksamkeit der Überbrückungshilfen und weitere Handlungsnotwendigkeiten. Der Deutsche Kulturrat hat hier darauf hingewiesen, dass sich die bisherigen Überbrückungshilfen wenig passfähig für die in der Kultur Tätigen gezeigt haben. Insbesondere Solo-Selbständige haben vielfach keine oder nur sehr geringe Betriebskosten und können daher die Überbrückungshilfen nicht ausreichend oder gar nicht nutzen. Der Deutsche Kulturrat hat deshalb noch einmal seine Forderung nach einem fiktiven Unternehmerlohn bekräftigt.


 


05.08.2020

NEUSTART KULTUR – Bundeshilfen für den Tanz

Staatsministerin Monika Grütters hat für das Hilfsprogramm NEUSTART KULTUR ihres Hauses für den Bereich Tanz die von ihr geförderten Organisationen Diehl+Ritter (gemeinnützige Kulturorganisation), Joint Adventures / Nationales Performance Netz, Dachverband Tanz Deutschland, Fonds Darstellende Künste und Fonds Soziokultur als Vergabestellen ausgesucht und mit der Antragsbearbeitung beauftragt. Vorgesehen sind:

TANZPAKT RECONNECT zur Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen

  • Wer kann beantragen:
    Künstler*innen, Ensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Archive, Produktionsbüros und Tanznetzwerke
  • Was kann beantragt werden:
    Maßnahmen zur Verstärkung der Personalstruktur, Verbesserung der Produktions- und Trainingsbedingungen, Anmietung von Proben – und Büroräumen u.v.a.m.
  • Welche Summen können beantragt werden:
    50.000 bis 250.000 Euro pro Maßnahme (Es müssen mindestens 10 % der Summe als Eigen- bzw. Drittmittel eingebracht werden.)
  • Wann ist Bewerbungsschluss:
    Einmalige Antragsfrist: 15. September 2020 (für den Zeitraum November 2020 bis Oktober 2021)

Informationen: reconnect(at)diehl-ritter.de

 

DIS-TANZ-SOLO als Förderprogamm für soloselbständige Tanzschaffende

  • Wer kann beantragen:
    Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen und alle, die an künstlerischen Prozessen professionell beteiligt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Was kann beantragt werden:
    Honorare für Vorhaben, die Tanzschaffenden zugutekommen, die z.B. das eigene Werk dokumentieren, archivieren (u.a. Requisiten, Bühnenbilder, Programmhefte, Videos etc.) eigene Arbeitsmethoden reflektieren u.v.a.m.
  • Welche Summen können beantragt werden:
    4.500 bis max. 13.500 Euro für mind. 3 bis max. 9 Monate.
  • Wann ist Bewerbungsschluss:
    24. August 2020 (für den Zeitraum Oktober 2020 bis August 2021). Weitere Antragsfristen sind geplant.

 

DIS-TANZEN IMPULS als Impulsförderung Tanzpädagogik für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen

  • Wer kann beantragen:
    Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen.
  • Was kann beantragt werden:
    Projekte, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung beinhalten, Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten um den Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
  • Welche Summen können beantragt werden:
    mind. 10.000 bis max. 20.000 Euro (Es müssen 10 % Drittmittel, Eigenmittel oder Personalkosten eingebracht werden.)
  • Wann ist Bewerbungsschluss:
    Erste Antragsfrist ist am 07. September 2020, eine zweite Antragsfrist wird in Kürze bekannt gegeben.
  • Für welchen Zeitraum kann beantragt werden:
    15. Oktober 2020 bis 31. August 2021.

Informationen für beide Maßnahmen: tanzen(at)dachverband-tanz.de

NPN-STEPPING OUT zur Förderung der Entwicklung und Produktion von Tanz in neuen Räumen
Informationen bitte direkt abrufen unter steppingout(at)jointadventures.net
Antragsfrist: 10. August 2020

FONDS SOZIOKULTUR
Förderung bis 30.000 Euro (jedoch 20 % Eigenanteil), Start am 15. August 2020

FONDS DARSTELLENDE KÜNSTE
Programm „takecare“, Förderung bis zu 5.000 Euro, Start 1. September 2020
Nähere Informationen bitte direkt über die Fonds erfragen.

Zu dem geforderten Eigenanteil bei den Maßnahmen ist anzumerken, dass dieser dazu dienen dürfte, die Vergabeorganisationen in die Lage zu versetzen, Personal zur Bearbeitung der Anträge einstellen zu können – wie vergleichsweise bei dem Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Wir wissen, dass die Notwendigkeiten in der Corona-Pandemie die wirtschaftlich ohnehin oft prekäre Situation der Tanzschaffenden noch verschärft hat. Das Programm NEUSTART KULTUR kann letztlich nur dazu beitragen, die vielfältigen, zum Teil weitreichenden bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen der Länder und des Bundes zu ergänzen. Vielleicht besteht über dieses Programm noch eine zusätzliche Fördermöglichkeit für Sie.


 


08.06.2020

Aktuelle Informationen zu Förderungen des Bundes und der Länder

  • NEUSTART KULTUR (Kulturinfrastrukturfonds)
  • Überbrückungshilfen
  • zusätzliche Landesförderungen

Nachdem der Bundesrat letzte Woche ebenfalls dem Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR zugestimmt hat, ist auf der Homepage von Kulturstaatsministerin Monika Grütters am 3. Juli 2020 nachzulesen, dass „die Fördergrundsätze für den ersten Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ … bereits in der kommenden Woche veröffentlicht werden.“  Aktuelle Informationen seien unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur zu erhalten. Leider sind heute, am 8. Juli, hier noch keine Informationen zu finden.

Dieser Verlautbarung entnehmen wir jedoch, dass die Ministerin zunächst als erste Maßnahme rund 250 Millionen Euro vor allem Einrichtungen zugutekommen lassen will, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen. Angekündigt sind als weitere Programmpunkte „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen“, “Förderung alternativer, auch digitaler Angebote“ sowie „Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und -projekte“. Wir haben hierüber bereits berichtet. Falls Sie hier für sich eine Möglichkeit sehen, bitten wir Sie, sich direkt über die Homepage des Ministeriums (Link siehe oben) über alles Weitere zu informieren.

Darüber hinaus wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Solo-Selbständige fortzuführen. Die Zuschüsse können bis Ende August beantragt werden. Insgesamt stehen hierfür 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Mittelvergabe findet wiederum über die Länder statt. Leider können diese Mittel nur von Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen über eine digitale Schnittstelle beantragt werden. Dieses Verfahren ist sicherlich ein Wettbewerbsnachteil für Solo-Selbständige oder kleinere Unternehmen ohne Steuerberater*in. Die Maßnahme ist gut gedacht, aber nicht sonderlich gut gemacht, denn der eigentlich gute Ansatz, die Überbrückungshilfen fortzuführen, wird durch die Umsetzung erschwert.

Die  Bundesländer haben darüber hinaus spezifische Kulturförderprogramme aufgelegt: 185 Millionen hat Nordrhein-Westfalen zusätzlich für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt, Bayern hat einen Kultur-Rettungsschirm von 210 Millionen gespannt und Baden-Württemberg ein Maßnahmenpaket in Höhe von 200 Millionen beschlossen. Auch die anderen Länder stellen für Künstlerinnen und Künstler, für Kultureinrichtungen, Kulturwirtschaft und Kulturvereine Mittel zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf direkt in Ihrem Bundesland (www.kulturrat.de, Hilfsmaßnahmen der Länder).