GESAMTKONZEPT TANZPÄDAGOGIK - Stufe I

Tanzleiter*in für Tanzkultur

Berufsbegleitende Fort- und Ausbildung im Bereich Tanzkultur nach den Richtlinien des BEIRAT TANZ/Sektion „Rat für darstellende Kunst und Tanz“ Deutscher Kulturrat


Zielgruppen

  • an Tanzpädagogik interessierte Mitarbeiter*innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
    (z.B. in Vereinen, sozialen Einrichtungen, VHS u.ä.)
  • Tänzer*innen aus dem Amateurbereich
  • Lehrerinnen und Lehrer

Zulassungsvoraussetzungen

  • Alter: 16 Jahre
  • tänzerische Vorbildung
  • für Hausaufgaben muss eine Tanzgruppe zur Verfügung stehen
  • erfolgreiche Teilnahme am Orientierungswochenende
  • die Mitgliedschaft in einer Landesarbeitsgemeinschaft bzw. im Deutschen Bundesverband Tanz wird vorausgesetzt

Lernziele

Ziel der Stufe I ist es, grundlegende Kenntnisse im Hinblick auf eigenes tänzerisches Können, Lehrkompetenz und Fachwissen zu erwerben, insbesondere um

  • grundlegende tänzerische Bewegungserfahrungen zu machen und Tanztechniken kennenzulernen
  • unterschiedliche Unterrichtsmethoden anwenden zu lernen
  • tänzerische Grundlagen unterrichten zu können
  • einfache Tänze und Tanzformen stilgerecht tanzen und unterrichten zu können
  • Basiskenntnisse rhythmisch-musikalischer und anatomisch-funktioneller Zusammenhänge zu erwerben.

Inhalt

Grundlagen des Tanzes

  • Bewegungsgrundformen
  • Bewegungsbegleitung
  • Grundlagen der Körperbildung
  • Grundlagen des klassischen Tanzes
  • Grundlagen der Körperwahrnehmung
  • Grundlagen zum Umgang mit dem Raum
  • Rhythmisch-musikalische Grundlagen
  • Deutsche Tänze
  • Tanzbeschreibung/-notation

Darüber hinaus können noch weitere Schwerpunkte wie z.B. Tanztechnik, zielgruppenspezifische Ausrichtung etc. gesetzt werden.


Didaktik/Methodik

  • Pädagogisch-didaktische Fragestellungen zum Tanz
  • Methoden
  • Unterrichtsplanung / Unterrichtsdurchführung

Fachwissen

  • Das Phänomen Tanz
  • Geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhänge der vermittelten Tänze
  • Grundkenntnisse aus der funktionellen Anatomie
  • Grundkenntnisse aus der Bewegungslehre
  • Tanzanalyse
  • Rechtsfragen

Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in der Fachkompetenz, Demonstrationsfähigkeit und Vermittlungskompetenz nachzuweisen sind. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen Ausweis des Deutschen Bundesverbandes Tanz mit der Bezeichnung

"Tanzleiter*in für Tanzkultur"


Eignungsnachweis zur Stufe II

Für die Übernahme in die nächste Ausbildungsstufe muss von der für die Prüfung verantwortlichen Organisation/Universität/Institution bei der Prüfung eine Eignung ausgesprochen werden.


Download

Gesamtkonzept Tanzpädagogik Stufe 1 - Gesamtübersicht