Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen für Tanzkultur (Stufe II) verfügen über weitergehende Kenntnisse für die Einsatzorte Offene Ganztagsgrundschule und Offene Ganztagsschule.
Sie haben darüber hinaus eine grundlegende pädagogisch-didaktische Qualifizierung für die Arbeit mit allen Altersgruppen und allen Tanzrichtungen in den Bereichen
- Vereine
- Schulen (alle Schulformen)
- Volkshochschulen
- soziale Einrichtungen
- Tanzstudios
- Fitnessstudios
Setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle des DBT in Verbindung - gerne vermitteln wir geeignete Kontakte.